KI-Verordnung 2026: Überblick für Anbieter und Betreiber

12. Juni 2026
8 Minuten

Die KI-Verordnung gilt seit August 2024. Für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen bedeutet das: Pflichten, die sich nicht aus dem eingesetzten Tool allein ergeben, sondern aus dem konkreten Einsatzkontext, der eigenen Rolle und der Risikoklasse des Systems.

Dieser Artikel gibt einen strukturierten Überblick: Was die KI-VO vorschreibt, welche Rollen und Risikoklassen es gibt, welche Pflichten daraus folgen und wie sich der Einstieg in eine belastbare KI-Governance strukturiert angehen lässt. Einschließlich der Frage, warum KI-VO und DSGVO in der Praxis zusammengedacht werden sollten.

Aktuelle Informationen zur KI-Verordnung 2025 und deren Relevanz für Unternehmen.
    • Die KI-Verordnung gilt seit August 2024 und setzt Anbieter und Betreiber von KI-Systemen unter Handlungsdruck.
    • Pflichten richten sich nach Risikoklasse und Rolle – nicht nach dem eingesetzten Tool allein.
    • Ein KI-System kann je nach Einsatzkontext unterschiedlichen Risikoklassen angehören.
    • Ein zentrales KI-Register ist der operative Ankerpunkt für Inventarisierung, Rollenklärung und Dokumentation.
    • KI-VO und DSGVO überschneiden sich strukturell: Wer beide gemeinsam denkt, spart Aufwand und erhöht die Nachweisqualität.

Was ist die KI-Verordnung (KI-VO)?

Die KI-VO ist die regulatorische Antwort der EU auf die rasanten Fortschritte im Bereich der Künstlichen Intelligenz. Es handelt sich um ein umfassendes Regelwerk der EU, das darauf abzielt, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) sicher und vertrauenswürdig zu gestalten. Es bildet den ersten rechtlichen Rahmen dieser Art und soll sicherstellen, dass KI-Systeme verantwortungsvoll genutzt werden und den europäischen Werten sowie grundlegenden Menschenrechten entsprechen​​. Je nach Risiko, das von einem KI-System ausgeht, sind unterschiedliche Maßnahmen erforderlich.

Die KI-Verordnung verfolgt mehrere Kernziele:

  • Stärkung des Vertrauens in KI-Technologien; 
  • Sicherstellung, dass KI-Systeme sicher, transparent und nachvollziehbar sind;
  • Schutz von grundlegenden Rechten, wie der Privatsphäre und Nichtdiskriminierung;
  • Förderung von Innovation durch klare rechtliche Rahmenbedingungen.

Die KI-VO ist damit nicht nur ein Rechtsrahmen, sondern ein operativer Auftrag: Unternehmen müssen ihre KI-Systeme systematisch erfassen, bewerten und dokumentieren.

Für wen gilt die KI-Verordnung?

Die KI-Verordnung gilt für alle Unternehmen, die KI-Systeme in der EU einsetzen oder auf dem EU-Markt anbieten, unabhängig von Branche, Unternehmensgröße oder Herkunft.

Horizontaler Ansatz: Die KI-VO gilt sektorübergreifend

Ein Kernelement der KI-VO ist ihr horizontaler Ansatz: Die Regelungen gelten sektorübergreifend für alle Branchen, in denen KI-Systeme eingesetzt werden. KI-Systeme werden in verschiedene Risikokategorien eingeteilt – von minimalem bis hin zum untragbaren Risiko. Diese Einordnung entscheidet darüber, welche rechtlichen Anforderungen erfüllt werden müssen. Je größer das Risiko eines Systems für die Gesellschaft, desto strenger die Anforderungen der KI-Verordnung an Unternehmen. Ziel ist es, Risiken zu minimieren und gleichzeitig Innovation zu fördern​. Je nach Risikoklasse unterscheiden sich Dokumentationsumfang, Transparenzpflichten und Kontrolltiefe erheblich. Die genaue Einordnung ist deshalb nicht pauschal möglich, sondern immer an den konkreten Anwendungsfall gebunden.

Marktortprinzip: Auch für internationale Anbieter relevant

Die Verordnung gilt nicht nur für KI-Systeme, die innerhalb der EU entwickelt oder eingesetzt werden, sondern auch für solche, die in die EU importiert werden. Das Marktortprinzip garantiert, dass alle in der EU genutzten KI-Systeme denselben Standards unterliegen, unabhängig davon, wo sie entwickelt wurden​.

Was ist ein KI-System nach der KI-VO?

Die KI-VO definiert KI-Systeme als maschinenbasierte Systeme, die mit unterschiedlichen Autonomiegraden arbeiten und Ergebnisse wie Vorhersagen, Empfehlungen oder Entscheidungen erzeugen können, welche physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen (Art. 3 Abs. 1 KI-VO). Praktisch bedeutet das: Die Definition ist weit gefasst. Tools zur automatisierten Textgenerierung fallen ebenso darunter wie Systeme, die Bewerbungen filtern, Kreditrisiken bewerten oder medizinische Befunde unterstützen. Entscheidend ist nicht die Technologie, sondern die Funktion.

Welche Schnittstellen existieren zwischen KI-VO und DSGVO?

KI-VO und DSGVO gelten parallel und sind kein Entweder-oder: Wer KI-Systeme mit personenbezogenen Daten betreibt, muss beide Regelwerke gleichzeitig erfüllen. Es gibt Konstellationen, in denen Unternehmen die Anforderungen beider Verordnungen gleichzeitig erfüllen müssen:

  1. wenn bei der Entwicklung eines KI-Systems personenbezogene Daten genutzt werden, um es zu trainieren oder zu testen,
  2. wenn beim Einsatz der Künstlichen Intelligenz personenbezogene Daten verarbeitet werden.

In diesen Fällen müssen Anbieter besonders genau darauf achten, beide Verordnungen zu berücksichtigen. Beide Regelwerke verlangen Transparenz, Sicherheitsmaßnahmen und die Minimierung von Risiken. Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre KI-Systeme sowohl die DSGVO- als auch die KI-VO-Anforderungen erfüllen​.

In der Praxis lohnt sich ein integrierter Blick auf KI-VO und DSGVO. Viele Informationen, die für die KI-Compliance benötigt werden, überschneiden sich mit bestehenden Datenschutzprozessen: dem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT), der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) und den technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM). Wenn Unternehmen diese Informationen gemeinsam pflegen, reduzieren sie Doppelarbeit, verbessern die Nachvollziehbarkeit und schaffen eine konsistente Grundlage für interne Prüfungen und externe Nachweise.

Wann tritt die KI-Verordnung in Kraft?

Die KI-Verordnung wurde im April 2021 von der EU-Kommission vorgeschlagen und im Dezember 2023 vom Europäischen Parlament sowie dem Rat verabschiedet. Sie trat am 1. August 2024 in Kraft. Ab dem 2. Februar 2025 gelten die Verbote bestimmter KI-Praktiken gemäß Artikel 5 der Verordnung.

Dazu zählt insbesondere das grundsätzliche Verbot biometrischer Echtzeit-Fernüberwachungssysteme in öffentlichen Räumen zu Strafverfolgungszwecken. Ebenfalls untersagt wird das sogenannte “Social Scoring” – ein Verfahren, bei dem KI das Verhalten von Personen bewertet und daraus soziale Nachteile entstehen, etwa der Ausschluss von öffentlichen Leistungen.

KI-VO-Timeline: Ab wann gelten welche Regeln?

Die Umsetzung der KI-Verordnung erfolgt schrittweise, mit abgestuften Übergangsfristen für verschiedene Anforderungen:

Datum

Was gilt ab dann

2. Februar 2025

Allgemeine Vorschriften, Verbote bestimmter KI-Praktiken, etwa manipulative oder diskriminierende Systeme. (Art. 5), KI-Kompetenzpflichten (Art. 4)

2. August 2026

Vollständige Geltung, insbesondere für Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen. (Anhang III KI-VO)

2. August 2027

Weitere spezifische Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme (Anhang I KI-VO)

Unternehmen sollten die verbleibenden Fristen nutzen, um KI-Inventar aufzubauen, Rollen zu klären und Governance-Strukturen zu etablieren – bevor die nächste Stufe greift.

Was müssen Unternehmen jetzt tun, um sich auf die KI-Verordnung vorzubereiten?

Die Vorbereitung auf die KI-Verordnung erfordert sechs Schritte: KI-Assets identifizieren, Anwendungsbereiche verstehen, Rollen klären, Risikoklassen bestimmen, Pflichten ableiten und Governance-Strukturen etablieren. Um sich optimal auf die Anforderungen der KI-VO vorzubereiten, empfehlen wir folgendes Vorgehen:
  1. KI-Assets identifizieren und dokumentieren

    Unternehmen sollten alle eingesetzten KI-Systeme und deren Anwendungsfälle identifizieren und dokumentieren. Wie Sie dabei systematisch vorgehen, erfahren Sie in unserem Beitrag zur Identifizierung von KI-Assets – inklusive einem kostenlosen Fragebogen zur KI-Identifizierung zum Download. Nach der Identifikation der KI-Assets ist ein KI-Register der nächste Schritt, um für mehr Transparenz zu sorgen und regulatorische Vorgaben zu erfüllen. Wie ein solches Register aufgebaut ist und welche Informationen es enthalten sollte, erklären wir in unserem Blogbeitrag. Darin enthalten ist auch eine Excel-Vorlage, mit der Sie direkt starten können.

    KI-Register als operativer Ankerpunkt

    Ein zentrales KI-Register schafft die Grundlage für eine belastbare KI-Compliance. Es bündelt die wichtigsten Informationen zu KI-Systemen, Anwendungsfällen, Verantwortlichkeiten und Risikoklassen an einem Ort und macht die Umsetzung der KI-Verordnung nachvollziehbar und prüffähig. Für Unternehmen ist das besonders relevant, weil Pflichten nicht nur aus dem eingesetzten Tool folgen, sondern aus dem konkreten Einsatzkontext. Wer KI-Assets strukturiert erfasst, kann Anforderungen schneller zuordnen, Nachweise konsistent führen und Änderungen im Betrieb sauber dokumentieren. Wie ein KI-Register aufgebaut ist und welche Informationen es enthalten sollte, erklären wir in unserem Blogbeitrag zum KI-Register mit Excel-Vorlage.

  2. KI-Anwendungsbereiche verstehen

    Ein weiterer entscheidender Aspekt ist die Betrachtung von KI-Anwendungsfällen. Dieser Schritt bereitet die Einordnung in die verschiedenen KI-Risikoklassen vor, denn ein KI-Asset kann für unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden. Microsoft Copilot beispielsweise kann sowohl für die Textgenerierung als auch für das Bewerberscreening eingesetzt werden. Jeder dieser Zwecke stellt einen KI-Anwendungsfall dar und muss separat geprüft und bewertet werden. Erst das Erfassen auf dieser Ebene stellt sicher, dass alle regulatorischen Anforderungen pro KI-Asset hinreichend beurteilt werden können.

  3. Die eigene Rolle innerhalb der KI-VO bestimmen

    Bedeutend für die KI-Compliance ist die Identifikation der eigenen Rolle. Die KI-Verordnung definiert Rollen bzw. Akteure entlang der KI-Wertschöpfungskette und weist anhand dieser Rollen regulatorische Pflichten zu. Die Bestimmung der eigenen Rolle kann zum Teil herausfordernd sein und die Rolle kann sich unter bestimmten Umständen ändern. Es ist beispielsweise möglich, dass ein Betreiber aufgrund der Art und Weise, wie er das KI-System nutzt bzw. weiterentwickelt, vom bloßen Betreiber zum Anbieter aufsteigt.

    Die Rollen innerhalb der KI-VO

    • Anbieter: Entwickeln und vermarkten KI-Systeme. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Systeme sicher und regelkonform auf den Markt gebracht werden.
    • Betreiber: Nutzen KI-Systeme in eigener Verantwortung, jedoch nicht ausschließlich für den persönlichen Gebrauch.
    • Händler, Importeure und Bevollmächtigte des Anbieters: Diese Rollen ergänzen das Ökosystem und sorgen für die korrekte Verbreitung der Systeme.

    Wichtig: Ein Unternehmen kann in einigen Fällen sowohl als Anbieter als auch als Betreiber eines KI-Systems sein. Für die interne Umsetzung ist die Rollenklärung ein zentraler Startpunkt. Erst wenn feststeht, ob ein Unternehmen als Anbieter, als Betreiber oder in beiden Rollen handelt, lassen sich die passenden Pflichten sauber ableiten. Diese Einordnung sollte deshalb nicht einmalig, sondern regelmäßig geprüft werden, insbesondere wenn KI-Systeme weiterentwickelt, neu eingesetzt oder in andere Prozesse überführt werden. Mehr zu den einzelnen Rollen und der Identifikation von KI-Assets erfahren Sie in unserem aufgezeichneten Webinar „Die Rollen im AI Act verstehen und KI-Assets identifizieren".

    Die Rollen der KI-VO im 2-Minuten-Video


    Bild zur Webinar-Aufzeichnung 'AI Act Best Practices: Die Rollen im AI Act verstehen & KI Assets identifizieren' vom 10. Dezember 2024

  4. Die Risikoklassen von KI-Systemen bestimmen

    Der Schritt der Risikobewertung ist entscheidend für die Frage, welche regulatorischen Anforderungen nach der KI-Verordnung zu erfüllen sind. Jedes KI-System kann entsprechend der KI-Verordnung in eine oder mehrere Risikoklassen eingeordnet werden. Die KI-Verordnung stuft KI-Systeme in verschiedene Risikoklassen ein – von verbotenen Anwendungen über Hochrisiko-KI bis hin zu Systemen mit mittlerem oder geringem Risiko. Es wird zwischen fünf Risikoklassen unterschieden:

    • Verbotene Praktiken (Art. 5 KI-VO): Diese KI-Anwendungen sind grundsätzlich untersagt.
    • Hochrisiko-KI-Systeme (Art. 6 ff., Anhang I und III): Besonders reguliert und mit umfangreichen Anforderungen versehen.
    • Systemisches Risiko (Art. 55 KI-VO): Gilt ausschließlich für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) ab einer bestimmten Rechenkapazität – keine klassische Risikoklasse für Unternehmens-KI-Systeme.
    • Mittleres Risiko (Art. 50 KI-VO): Es bestehen Transparenzpflichten, aber keine Konformitätsbewertung.
    • Geringes Risiko: Keine spezifischen regulatorischen Anforderungen nach der KI-VO. Freiwillige Verhaltenskodizes nach Art. 95 KI-VO sind möglich, aber nicht verpflichtend.

    Die Einstufung hängt von der potenziellen Gefährdung für Grundrechte, Sicherheit und öffentliche Ordnung ab. Besonders streng reguliert sind Hochrisiko-KI-Systeme, etwa in den Bereichen Strafverfolgung, Kreditbewertung oder Personalentscheidungen. Die Risikoklasse bestimmt den Umfang der Pflichten und die Einordnung ist immer anwendungsfallbezogen vorzunehmen. Ein und dasselbe Tool kann je nach Einsatzbereich unterschiedlich bewertet werden: Microsoft Copilot etwa wird für Textgenerierung anders eingestuft als für Bewerberscreening. Einen detaillierten Überblick über die einzelnen Risikoklassen und die konkreten Kriterien für ihre Einordnung finden Sie in unserem Blogbeitrag zur Risikoklassifizierung von KI-Systemen.

  5. Die Pflichten nach der KI-VO ableiten

    Anhand der zuvor identifizierten Rolle sowie Risikoklasse müssen im nächsten Schritt die Anforderungen im Sinne der KI-Verordnung abgeleitet werden, die insbesondere für Anbieter und Betreiber von Bedeutung sind.

    Anforderungen an KI-Systeme mit mittlerem Risiko

    Anbieter von KI-Systemen mit mittlerem Risiko müssen Informationspflichten gegenüber den Betroffenen erfüllen. Betroffene müssen beispielsweise informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren. Sofern Bilder, Videos oder Tonaufnahmen künstlich erzeugt werden, muss dies erkennbar sein. Betreiber derartiger KI-Systeme treffen ebenfalls Transparenzpflichten gegenüber den Betroffenen. Sie müssen Betroffene informieren, sofern sie KI-Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung einsetzen und Deepfakes als solche kennzeichnen.

    Anforderungen an Hochrisiko-KI

    Bei Hochrisiko-KI treffen sowohl Anbieter als auch Betreiber zahlreiche Anforderungen. Alle dienen dem Ziel, die Risiken derartiger KI-Systeme systematisch zu managen und hierbei allen Akteuren die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.

    Anbieter von Hochrisiko-KI trifft eine Vielzahl von Pflichten. Wir haben auszugsweise einige der wesentlichen Anforderungen zusammengestellt:

    • Registrierung, Anleitungen und Nachweis: Anbieter müssen ihr Produkt in einer EU-Datenbank registrieren und eine CE-Kennzeichnung anbringen. Auch müssen sie eine technische Dokumentation und eine Betriebsanleitung erstellen. Die Konformität des KI-Systems mit der KI-Verordnung muss gegenüber der Aufsichtsbehörde nachgewiesen werden.
    • Nachvollziehbarkeit und Mindeststandards: Anbieter müssen sicherstellen, dass die Funktionsweise von KI-Systemen nachvollziehbar ist. KI-Systeme müssen Mindestanforderungen in Bezug auf Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit erfüllen. Die genutzten Trainings-, Validierungs- und Testdaten müssen bestimmte Qualitätskriterien erfüllen.
    • Risikomanagement und Sicherheit: Anbieter müssen Hochrisiko-KI auf potenzielle Risiken überprüfen und kontinuierlich evaluieren. Sie sind verpflichtet, hierfür Verfahren und systematische Maßnahmen zu etablieren. Dazu gehört ein Qualitätsmanagementsystem sowie ein Risikomanagementsystem, das kontinuierlich und iterativ die Risiken des KI-Systems überwacht.
    • Menschliche Aufsicht: Anbieter müssen KI-Systeme so konzipieren und entwickeln, dass sie wirksam von einem Menschen beaufsichtigt werden können.

    Betreiber von Hochrisiko-KI müssen ebenfalls eine Reihe von Anforderungen erfüllen. Viele davon beziehen sich auf den Anforderungskatalog der Anbieter. So bleibt das KI-System auch während der Nutzung transparent und sicher. Dies sind die wichtigsten Anforderungen an Betreiber:

    • Überwachung und Dokumentation: Betreiber setzen die KI-Mindeststandards durch. Sie überwachen etwa die Leistungsmetriken – Genauigkeit und Robustheit – anhand der Betriebsanleitung und verwenden stets nur geeignete Eingabedaten. Je nachdem welche Art von Daten das KI-System nutzt, trifft der Betreiber geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) für die Einhaltung der Gebrauchsanweisung und führt Datenschutz- und/oder Grundrechte-Folgenabschätzungen durch.
    • Informationspflichten: Betreiber müssen Mitarbeitende über die eingesetzten KI-Systeme informieren. Betroffene müssen ebenfalls informiert werden, sofern KI-Systeme konkrete Entscheidungen treffen oder unterstützen.
    • Menschliche Aufsicht: Betreiber übertragen die menschliche Aufsicht über das KI-System einer qualifizierten Person und setzen Aufsichtsmaßnahmen durch (falls vom Anbieter bestimmt).

    Eine vollständige und detaillierte Übersicht aller Pflichten finden Sie in unserem Artikel „Alle Pflichten nach der KI-Verordnung: Übersicht je Risikoklasse". Dort zeigen wir strukturiert, welche konkreten Anforderungen auf Anbieter, Betreiber und Nutzer zukommen – ergänzt durch eine praxisorientierte PDF-Checkliste zum Download, die Sie bei der Umsetzung unterstützt. Zusätzlich müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ihre KI-Kompetenz sicherstellen (Art. 4 KI-VO). KI-Kompetenz meint die Fähigkeit, KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich deren Chancen und Risiken bewusst zu werden. Wie Sie Mitarbeitende im Sinne des Art. 4 KI-VO nachhaltig schulen, erfahren Sie in unserem Webinar „AI Literacy sicherstellen".


    Bild zum Webinar 'AI Literacy sicherstellen: Mitarbeitende im Sinne des Art. 4 der KI-VO nachhaltig schulen' vom 15. April 2025

  6. Strukturen und Prozesse für AI Governance im Unternehmen etablieren

    AI Governance entfaltet ihren Nutzen vor allem dann, wenn sie nicht als isoliertes Sonderthema behandelt wird. Unternehmen sollten Verantwortlichkeiten, Freigaben, Kontrollen und Dokumentationspflichten so aufsetzen, dass sie sich in bestehende Strukturen einfügen: in Corporate Governance, Data Governance oder ein bestehendes Risikomanagementsystem. Um die Compliance zur KI-Verordnung sicherzustellen, sollten Unternehmen ein eigenes Regelwerk schaffen, welches Prozesse, Verantwortlichkeiten und Kontrollmechanismen für den Umgang mit KI-Systemen klar definiert. Hierfür wird häufig der Begriff AI-Governance verwendet. Ein solches Regelwerk ist erforderlich, um KI-Compliance kontinuierlich zu gewährleisten. Denn nur eine Zuordnung von Verantwortlichkeiten und die Definition von Prozessen zur Kontrolle der KI-Systeme garantiert die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen. Wie sich Unternehmen diesem Thema annähern sollten, kann nicht pauschal beschrieben werden. Dies hängt etwa von der Größe des Unternehmens und von den bereits vorhandenen Governance-Strukturen ab. Ganz grundsätzlich können sich Unternehmen diesem Thema aus zwei Perspektiven annähern: aus der regulatorischen Perspektive, indem sie die Pflichten aus den Gesetzen entnehmen und schauen, woraus sich notwendige Verantwortlichkeiten und Prozesse ergeben – oder aus der Perspektive bereits existierender Standards und Rahmenwerke wie ISO/IEC 42001, ISO/IEC 38507, NIST AI 600-1 oder den Six Pillars of Responsible AI von Equal-AI. AI-Governance kann prinzipiell in verschiedene existierende Governance-Strukturen integriert werden, zum Beispiel in die Corporate Governance, in die Data Governance oder auch in ein Risikomanagementsystem.

    Erstellen einer KI-Richtlinie

    Ein sinnvoller Startpunkt kann die Erstellung einer KI-Richtlinie sein. Eine derartige Richtlinie ist zwar rechtlich nicht vorgeschrieben, jedoch können Unternehmen mit ihr Grundsätze definieren, die alle Aktivitäten im Zusammenhang mit KI leiten. So kann die KI-Richtlinie den Ankerpunkt für alle weiteren Governance-Strukturen darstellen.

    Aufbau klarer Verantwortlichkeiten

    Parallel oder nachgelagert sollten Unternehmen klare Verantwortlichkeiten für das Thema KI definieren. Wir empfehlen, das Thema möglichst auf Führungsebene aufzuhängen, weil es sehr große gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen bereits hat bzw. zukünftig haben wird. Auch auf den Ebenen unterhalb der Führungsebene ist es wichtig, die Verantwortlichkeiten klar zu definieren. Denn es kommen viele verschiedene Mitarbeiter mit KI-Systemen in Kontakt. Unterschieden werden kann hier grundlegend zwischen technischen und organisatorischen Rollen. Mehr zum Thema AI-Governance erfahren Sie in unserem aufgezeichneten Webinar „AI Governance Strukturen aufsetzen und Regulatory Mapping".

Fazit

Die KI-Verordnung schafft einen verbindlichen Rahmen für den Einsatz von KI-Systemen in Europa. Für Anbieter und Betreiber sind drei Schritte entscheidend: KI-Assets systematisch inventarisieren, Rollen und Risikoklassen klar bestimmen, Governance und Nachweise strukturiert aufsetzen.

Wer dabei KI-VO und DSGVO zusammen denkt, reduziert Redundanzen und schafft eine konsistente Compliance-Grundlage. Ein zentrales KI-Register ist dabei der operative Kern einer belastbaren Umsetzung.

Um Unternehmen optimal bei der Umsetzung der Anforderungen der KI-Verordnung zu unterstützen, hat caralegal mit dem AI Flow eine ganzheitliche Lösung für KI-Compliance entwickelt. Die Plattform wurde speziell dafür konzipiert, die komplexen Vorgaben der KI-Verordnung praxisnah und benutzerfreundlich abzubilden. AI Flow ergänzt dabei ideal den Privacy Flow  von caralegal: für alle Organisationen, die Synergien zwischen Datenschutz und KI-Governance gezielt nutzen möchten.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen

  • Ja. Die KI-VO gilt grundsätzlich für alle Unternehmen, die KI-Systeme in der EU einsetzen oder auf dem EU-Markt anbieten, unabhängig von der Unternehmensgröße. Für KMU gibt es jedoch vereinfachte Anforderungen und längere Übergangsfristen in bestimmten Bereichen.

  • Bei Verstößen gegen die KI-VO drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die genaue Höhe hängt von der Schwere des Verstoßes und der jeweiligen Risikoklasse ab.

  • Anbieter entwickeln und vermarkten KI-Systeme. Betreiber setzen KI-Systeme in eigener Verantwortung ein, ohne sie selbst zu entwickeln. Ein Unternehmen kann je nach Einsatzszenario gleichzeitig in beiden Rollen agieren und diese in bestimmten Fällen auch wechseln. Mehr Informationen zum Thema Rollenwechsel finden Sie hier.

  • Ein KI-Register ist gesetzlich nicht explizit für alle Unternehmen vorgeschrieben, aber für Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen ergibt sich aus den Dokumentationspflichten faktisch die Notwendigkeit einer strukturierten Erfassung. Für alle anderen ist es die effizienteste Grundlage, um Pflichten zuzuordnen und Nachweise zu führen.

  • Die KI-VO und DSGVO gelten parallel. Wenn KI-Systeme personenbezogene Daten verarbeiten, müssen beide Regelwerke gleichzeitig erfüllt werden. Viele Dokumentations- und Risikoelemente überschneiden sich: VVT, DSFA und TOM aus der DSGVO können direkt in die KI-Compliance-Dokumentation einfließen.

  • EU AI Act und KI-Verordnung bezeichnen dasselbe Regelwerk: Die Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates. „EU AI Act" ist die englische Bezeichnung, die in internationalen und technischen Kontexten genutzt wird. „KI-Verordnung" oder „KI-VO" sind die deutschen Entsprechungen. Inhaltlich sind beide Begriffe identisch.

  • Art. 5 KI-VO listet Praktiken, die grundsätzlich untersagt sind. Dazu gehören: Systeme zur biometrischen Echtzeit-Fernüberwachung in öffentlichen Räumen zu Strafverfolgungszwecken, „Social Scoring"-Systeme zur Bewertung von Personen durch staatliche Stellen, manipulative KI-Systeme, die Entscheidungen durch unbewusste Beeinflussung steuern, sowie KI-Systeme zur Ausnutzung von Schwächen bestimmter Personengruppen. Diese Verbote gelten seit dem 2. Februar 2025.

Artikel verfasst von

Björn Möller, CEO und Co-Founder von caralegal, Portraitfoto
Björn Möller Co-Founder & CEO

Björn Möller ist gelernter Wirtschaftsinformatiker und hat umfangreiche Erfahrung in der Entwicklung digitaler Produkte. Er hat an der Stanford University selbst an dem Einsatz Künstlicher Intelligenz gearbeitet. Er ist Geschäftsführer der caralegal GmbH, die Unternehmen neue Wege in der KI- und datenrechtlichen Compliance ermöglicht.

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