KI-VO & DSGVO: Wie Unternehmen Synergien klug nutzen können

Unternehmen stehen mit dem Inkrafttreten der KI-Verordnung vor der Aufgabe, eine wirksame Governance für den Einsatz von KI-Systemen zu etablieren. Dabei stellt sich die Frage, ob und wie sich bestehende Datenschutzprozesse dafür nutzen und weiterentwickeln lassen.

Dieser Artikel gibt Ihnen einen ersten Einblick in die Thematik. Vertiefende Ansätze finden Sie im neuen caralegal-Whitepaper „Datenschutz trifft KI-Verordnung: Synergien erkennen, Pflichten bündeln“.

Dokument über die Schnittstelle von Datenschutz und KI-Verordnung als Informationsquelle für Fachkräfte.
    • DSGVO und KI-VO gelten nebeneinander, sofern ein KI-System personenbezogene Daten verarbeitet. Die KI-VO lässt die DSGVO ausdrücklich unberührt.
    • Neun Pflichtbereiche bieten konkretes Synergiepotenzial: von Compliance-Management über Folgenabschätzung bis zu Schulung und Kompetenz.
    • Ein integriertes Governance-System vermeidet Doppelarbeit, erhöht Nachweisbarkeit und stärkt die Prüfungssicherheit.
    • ISO/IEC 42001, ISO/IEC 27701 und ISO/IEC 38507 sind strukturell kompatibel und lassen sich kombinieren.

Welche Überschneidungen gibt es zwischen KI-VO und DSGVO?

DSGVO und KI-VO verfolgen unterschiedliche Zielrichtungen, teilen aber zahlreiche inhaltliche Anforderungen überall dort, wo KI-Systeme personenbezogene Daten verarbeiten. Diese betreffen unter anderem:

  • die Verarbeitung personenbezogener Daten im Training oder Einsatz von KI-Systemen,
  • in der Bewertung von Risiken für Grundrechte,
  • die Rechenschaftspflichten und Dokumentationserfordernisse,
  • Anforderungen an Transparenz und Nutzerinformation,
  • in der Gestaltung technischer und organisatorischer Maßnahmen,
  • sowie Governance- und Risikomanagement-Prozesse.

Dabei gilt: Die KI-VO lässt die DSGVO ausdrücklich unberührt. Beide Regelwerke gelten nebeneinander, sofern ein KI-System personenbezogene Daten verarbeitet.

In der Praxis ergibt sich dadurch ein zunehmender Bedarf an integrierten Compliance-Strukturen, um Redundanzen zu vermeiden und Synergien zu nutzen.

Schnittstelle zwischen personenbezogenen Daten pbD und KI-Systemen sowie deren Verarbeitung gemäß DSGVO.

Welche Pflichtbereiche der DSGVO und der KI-VO bieten Synergiepotenzial?

Viele Organisationen haben über die letzten Jahre tragfähige Datenschutzmanagementsysteme etabliert. Doch mit dem Inkrafttreten der KI-VO müssen sie sich nun mit einer Vielzahl neuer Anforderungen befassen.

Gleichzeitig eröffnet sich die Chance, bestehende Prozesse zu bündeln und gezielt Synergien zu nutzen. Denn sowohl die DSGVO als auch die KI-VO greifen zentrale Themen wie Transparenz, Risikomanagement und Sicherheitsanforderungen auf, wenn auch aus unterschiedlichen Perspektiven.

Im Mittelpunkt stehen neun Pflichtbereiche. Die folgende Tabelle zeigt die regulatorischen Grundlagen und das Synergiepotenzial im Überblick:

PflichtbereichDSGVOKI-VOSynergiepotenzial
Compliance-Management-SystemArt. 24Art. 26 (1, 3-6), Art. 9, Art. 17Integrierte Governance- und Kontrollstrukturen
FolgenabschätzungArt. 35 (DSFA)Art. 27 (GRFA)Kombinierte Risikoanalyse mit einheitlichem Format
Dokumentation & NachweisArt. 5 (2), Art. 30Art. 11, Art. 12, Art. 49Verknüpfung von VVT und (technischer) KI-Dokumentation
InformationspflichtenArt. 13, 14Art. 26 (7), Art. 26 (11), Art. 13, Art. 52Einheitliches Transparenzkonzept für Datenverarbeitung und KI-Einsatz
LieferantenmanagementArt. 28 Art. 26 (5), Art. 25 Einheitliche Prüf- und Freigabeprozesse an der Wertschöpfungskette
Sicherheit & MaßnahmenArt. 24, 25, 32Art. 26 (1), Art. 9, Art. 15Gemeinsame Risikosteuerung
VorfallmeldungArt. 33, 34Art. 26 (5), Art. 73Gemeinsames Incident-Management
Datengovernance & DatenqualitätArt. 5 (1) d,f,bArt. 10 (3)Standardisierte Datenqualitätsmetriken
Schulung & KompetenzArt. 39 (1) bArt. 4Interdisziplinäre Schulungsprogramme

In unserem Whitepaper analysieren wir diese Bereiche im Hinblick auf ihre regulatorischen Grundlagen und inhaltlichen Schnittmengen und zeigen auf, wie Unternehmen erste Schritte zur Verbindung beider Regelwerke gehen können.

Wie sieht ein integriertes Datenschutz- und KI-Governance-System aus?

Ein integriertes Governance-System für Datenschutz und Künstliche Intelligenz erfordert durchdachte Ansätze, die sowohl strategisch als auch operativ greifen. Drei grundlegende Prinzipien können dabei als Orientierung dienen:

  • Rollen- und risikoorientiert: Die Pflichten aus der DSGVO und der KI-VO ergeben sich aus der Rolle des Unternehmens sowie einer Risikobetrachtung. Diese Logik sollte in einem integrierten System organisatorisch verankert werden.
  • Lebenszyklus-basiert: Datenrechtliche Compliance ist kein statischer Zustand, sondern ein fortlaufender Prozess: von der Entwicklung über den Betrieb bis zur Außerbetriebnahme eines Systems.
  • Nachweisorientiert: Beide Verordnungen fordern Rechenschaft - nicht nur inhaltlich, sondern auch dokumentarisch. Ein konsolidiertes Nachweissystem kann für Transparenz bei internen und externen Prüfungen sorgen.

Wie KI-Governance strukturell im Unternehmen verankert werden kann, zeigt unser Leitfaden zur KI-Richtlinie im Unternehmen.

Welche Standards unterstützen ein integriertes Datenschutz- und KI-Governance-System?

Internationale Standards bieten eine wertvolle Grundlage, um Datenschutz- und KI-Compliance strukturiert und nachweisbar zu gestalten. Besonders relevant sind dabei:

  • ISO/IEC 27701 ergänzt die ISO 27001 um Anforderungen für den Datenschutz und unterstützt beim Aufbau eines Privacy Information Management Systems.
  • ISO/IEC 42001 legt erstmals Anforderungen für ein KI-Managementsystem fest – mit Fokus auf Risikosteuerung, Transparenz und Governance.
  • ISO/IEC 38507 bietet Leitlinien für die unternehmensweite Steuerung von KI aus Sicht der IT- und Corporate-Governance.

Alle drei Normen sind strukturell kompatibel und lassen sich gut kombinieren. Sie helfen, bestehende Systeme weiterzuentwickeln und regulatorische Anforderungen effizient umzusetzen.

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Unser Whitepaper „Datenschutz trifft KI-Verordnung: Synergien erkennen, Pflichten bündeln“ liefert konkrete Empfehlungen für Unternehmen, die ihre bestehenden Datenschutzprozesse gezielt um KI-spezifische Governance-Strukturen erweitern möchten.

Es zeigt auf, welche Pflichten sich überschneiden, wie sich Doppelarbeit vermeiden lässt und welche Standards und Prozesse dabei als Orientierung dienen können - praxisnah, strukturiert und mit Blick auf operative Umsetzbarkeit.

Sie erhalten in unserem Whitepaper:

  • einen klaren Überblick über die Schnittstellen zwischen DSGVO und KI-VO,
  • konkrete Anregungen für integrierte Workflows und Rollenmodelle,
  • sowie Ansätze für ein strategisches Zielbild eines Governance-Systems, das skalierbar und zukunftsorientiert ist.

Laden Sie sich das Dokument jetzt herunter und gehen Sie den nächsten Schritt in Richtung integrierter KI-Compliance.

Fazit: Integrierte Compliance ist kein Zusatzaufwand, sondern strategischer Vorsprung

DSGVO und KI-VO schließen sich nicht aus, sie ergänzen sich. Wer die neun Synergiebereiche systematisch nutzt und ein integriertes Governance-System aufbaut, reduziert Doppelarbeit, stärkt die Auditfähigkeit und schafft eine belastbare Grundlage für zukünftige regulatorische Anforderungen wie den Data Act oder NIS2.

Wie Björn Möller, Geschäftsführer von caralegal, es im Whitepaper formuliert: "Die Einbettung von KI-Compliance in ein etabliertes DSMS nutzt den Bruch der Silos als Katalysator: Verantwortlichkeiten schärfen sich, und eine wirksame Data-Responsibility-Kultur gewinnt an Dynamik."

Einen strukturierten Einstieg in die Gesamtpflichten der KI-VO bietet unser Überblick zur KI-VO für Anbieter und Betreiber.

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FAQ – Häufig gestellte Fragen zu KI-VO und DSGVO

  • Sofern ein KI-System personenbezogene Daten verarbeitet, gelten beide Regelwerke nebeneinander. Die KI-VO lässt die DSGVO ausdrücklich unberührt. In der Praxis entstehen dabei Überschneidungen in Bereichen wie Risikomanagement, Dokumentation und Transparenzpflichten, die sich durch ein integriertes Governance-System effizient abbilden lassen.

  • Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO bewertet Risiken für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen durch die Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Grundrechte-Folgenabschätzung (GRFA) nach Art. 27 KI-VO bewertet Risiken, die vom KI-System selbst ausgehen. Art. 27 Abs. 4 KI-VO stellt ausdrücklich klar, dass eine GRFA eine DSFA ergänzen kann. Beide Instrumente lassen sich in einem integrierten Workflow abbilden.

  • Der Datenschutzbeauftragte hat in der KI-VO keine formell zugewiesene Rolle, ist aber aufgrund seiner Expertise bei Risikoabschätzungen, Folgenabschätzungen und der Gestaltung technischer und organisatorischer Maßnahmen ein zentraler Ansprechpartner. Viele Organisationen binden ihn frühzeitig in KI-Governance-Strukturen ein, etwa in ein bereichsübergreifendes Privacy & AI Governance Board.

  • Nachweisorientierung bedeutet, dass Compliance nicht nur inhaltlich, sondern auch dokumentarisch sichergestellt wird. Beide Regelwerke fordern Rechenschaft gegenüber Aufsichtsbehörden und bei internen Prüfungen. Ein konsolidiertes Nachweissystem bildet beide Anforderungen ab und reduziert den Dokumentationsaufwand erheblich.

  • ISO/IEC 27701 ergänzt ISO 27001 um Datenschutzanforderungen. ISO/IEC 42001 legt Anforderungen für ein KI-Managementsystem fest. ISO/IEC 38507 bietet Leitlinien für die unternehmensweite KI-Governance. Alle drei Normen folgen einem gemeinsamen Rahmenmodell und sind strukturell kompatibel: Wer bereits ein ISMS nach ISO 27001 betreibt, kann es leichter um KI-spezifische Anforderungen erweitern.

  • Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen sind sowohl nach DSGVO als auch nach KI-VO in der Pflicht. Besonders relevant sind Folgenabschätzungspflichten (Art. 35 DSGVO / Art. 27 KI-VO), Informationspflichten (Art. 13/14 DSGVO / Art. 26 Abs. 7 KI-VO) sowie Maßnahmen zur Sicherheit und Datenqualität. Einen vollständigen Überblick bietet unser Artikel zu den 17 Pflichten für Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen.

  • Eine Compliance-Software, die sowohl DSGVO- als auch KI-VO-Anforderungen abdeckt, sollte mindestens folgende Kriterien erfüllen: integrierte Workflows für Datenschutzmanagement und KI-Governance in einem System, Unterstützung für DSFA (Art. 35 DSGVO) und Grundrechte-Folgenabschätzung (Art. 27 KI-VO), ein strukturiertes KI-Register für die KI-VO-Dokumentationspflichten, revisionssichere Protokollierung für Audits und Aufsichtsbehörden sowie Rollenmodelle, die sowohl Datenschutzbeauftragte als auch KI-Verantwortliche einbinden.

  • Datenschutz- und KI-Risiken lassen sich dann gemeinsam managen, wenn beide Regelwerke in einem integrierten Risikoframework abgebildet werden, statt in getrennten Silos. Praktisch bedeutet das: ein gemeinsames Risikoregister, das sowohl DSGVO-Risiken (Art. 32) als auch KI-VO-Risiken (Art. 9) erfasst, kombinierte Auditzyklen statt separater Prüfprozesse sowie ein zentrales Dokumentationssystem, das VVT und KI-Register miteinander verknüpft. Die caralegal-Plattform verbindet Datenschutz-, Risiko-, Audit- und KI-Management in einer Lösung. Mehr dazu auf unserer KI-Governance-Seite.

Artikel verfasst von

Björn Möller, CEO und Co-Founder von caralegal, Portraitfoto
Björn Möller Co-Founder & CEO

Björn Möller ist gelernter Wirtschaftsinformatiker und hat umfangreiche Erfahrung in der Entwicklung digitaler Produkte. Er hat an der Stanford University selbst an dem Einsatz Künstlicher Intelligenz gearbeitet. Er ist Geschäftsführer der caralegal GmbH, die Unternehmen neue Wege in der KI- und datenrechtlichen Compliance ermöglicht.

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