Alle Pflichten nach der KI-Verordnung: Übersicht je Risikoklasse

Die Pflichten der KI-Verordnung stehen im Einklang mit der KI-Verordnung (KI-VO) der EU und ihrem risikobasierten Ansatz, um einen sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von KI-Systemen zu gewährleisten. Je nach Risikoklasse variieren die Pflichten, die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen erfüllen müssen. In diesem Artikel bieten wir eine strukturierte Übersicht der Pflichten je Risikoklasse und stellen eine umfassende PDF-Checkliste zum Download bereit.
10. Februar 2025
5 Minuten
Alle Pflichten der KI-Verordnung als Liste
von Dennis Kurpierz, Co-Founder & COO

Wonach richten sich die Pflichten der 
KI-Verordnung?

Die Einhaltung der Pflichten der KI-Verordnung (KI-VO) hängt maßgeblich von zwei Schlüsselfaktoren ab:
1.

Welche Rolle übernimmt Ihr Unternehmen?

Die KI-VO unterscheidet fünf zentrale Rollen, die jeweils spezifische Pflichten nach sich ziehen:

Anbieter

Betreiber

Bevollmächtigter Vertreter

Händler

Importeur

Jede dieser Rollen bringt unterschiedliche Verantwortlichkeiten im Lebenszyklus eines KI-Systems mit sich. Einen detaillierten Überblick zu den einzelnen Rollen und deren Pflichten erhalten Sie in unserem On-Demand-Webinar: Jetzt ansehen.
2.

In welche Risikoklasse fällt Ihr KI-System oder Modell?

Die KI-Verordnung basiert auf einem risikobasierten Ansatz und definiert fünf Risikoklassen, die jeweils spezifische Compliance-Anforderungen nach sich ziehen:

Verbotene Praktiken

Hochrisiko-KI

Mittleres Risiko

Systemisches Risiko

Geringes Risiko

Für einen strukturierten Überblick über alle Risikoklassen und den Prozess zur korrekten Klassifizierung Ihrer KI-Anwendungen empfehlen wir unseren Beitrag zur KI-Risikoklassifizierung.

Relevante Rollen und Risikoklassen in der Praxis

In der Unternehmenspraxis sind vor allem die Rollen des Anbieters und Betreibers sowie die Risikokategorien Hochrisiko-KI, Mittleres Risiko und Systemisches Risiko von zentraler Bedeutung. Daher konzentrieren wir uns im Folgenden auf die spezifischen Pflichten in diesen Bereichen.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Pflichten der KI-Verordnung kumulativ gelten. Das bedeutet, ein KI-System kann gleichzeitig mehreren Risikoklassen zugeordnet werden, wodurch sich die jeweiligen Compliance-Anforderungen addieren.

Welche Pflichten gelten für Hochrisiko-KI?

Die KI-Verordnung (KI-VO) definiert umfangreiche Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme. Dabei wird zwischen den Pflichten der KI-Verordnung für Anbieter und Betreiber unterschieden.

Pflichten für Anbieter von Hochrisiko-KI:

Anbieter von Hochrisiko-KI-Systemen unterliegen den umfassendsten Pflichten der KI-Verordnung. Die wichtigsten Anforderungen umfassen:

Einführung eines Qualitätsmanagementsystems (Art. 17 KI-VO)

Erstellung, Aktualisierung und Aufbewahrung der technischen Dokumentation (Art. 11 i.V.m. Art. 18 KI-VO)

Protokollierungspflichten und Aufbewahrung der Aufzeichnungen (Art. 19 KI-VO)

Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren sowie Anbringung der CE-Kennzeichnung (Art. 16 lit. f-h i.V.m. Art. 43, 47, 48 KI-VO)

Nachweis der Konformität gegenüber Aufsichtsbehörden (Art. 16 lit. i i.V.m. Art. 49 KI-VO)

Registrierung des KI-Systems in der EU-Datenbank (Art. 16 lit. k KI-VO)

Zusätzlich müssen Anbieter sicherstellen:

Implementierung eines Risikomanagement-Systems (Art. 9 KI-VO)

Verantwortungsvolle Daten- und Data-Governance-Praktiken (Art. 10 KI-VO)

Gewährleistung von Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit (Art. 15 KI-VO)

Erstellung einer verständlichen Betriebsanleitung (Art. 13 KI-VO)

Sicherstellung menschlicher Aufsicht über das System (Art. 14 KI-VO)

Pflichten für Betreiber von Hochrisiko-KI:

Auch Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen tragen erhebliche Verantwortung. Ihre Pflichten laut KI-Verordnung umfassen unter anderem:

Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM) zur Einhaltung der Gebrauchsanweisung (Art. 26 Abs. 1 KI-VO)

Sicherstellung der menschlichen Aufsicht über das KI-System (Art. 26 Abs. 2 KI-VO)

Verwendung geeigneter Eingabedaten entsprechend der Zweckbestimmung (Art. 26 Abs. 4 KI-VO)

Kontinuierliche Überwachung des KI-Betriebs gemäß der Betriebsanleitung (Art. 26 Abs. 5 KI-VO)

Erfüllung von Informationspflichten gegenüber Nutzern und Behörden (Art. 26 Abs. 5, 7, 11; Art. 50 Abs. 4 KI-VO)

Aufbewahrung von Protokollen, wenn der Betreiber die Kontrolle über das System hat (Art. 26 Abs. 6 KI-VO)

Konsultation der Arbeitnehmervertretung bei der Implementierung von Hochrisiko-KI im Arbeitsumfeld (Art. 26 Abs. 7 KI-VO)

Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, falls personenbezogene Daten verarbeitet werden (Art. 26 Abs. 9 KI-VO)

Erstellung einer Grundrechte-Folgenabschätzung zur Bewertung der Auswirkungen des KI-Systems auf die Rechte der Betroffenen (Art. 27 KI-VO)

Welche Pflichten gelten für KI-Systeme mit mittlerem Risiko?

Pflichten für Anbieter von KI-Systemen mit mittlerem Risiko

Für Anbieter von KI-Systemen, die unter Artikel 50 der KI-VO fallen, gelten spezifische Transparenzpflichten. Diese umfassen:

Informationspflicht gegenüber Nutzern:
Anbieter müssen sicherstellen, dass betroffene Personen eindeutig darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren.

Kennzeichnung synthetischer Inhalte:
Wenn das KI-System synthetische Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Audio- oder Videomaterial) erzeugt, muss der Output klar als solcher gekennzeichnet werden. Außerdem muss dieser Output - soweit technisch möglich - interoperabel, belastbar und zuverlässig sein.

Pflichten für Betreiber von KI-Systemen mit mittlerem Risiko

Auch Betreiber von KI-Systemen mit mittlerem Risiko unterliegen bestimmten Transparenzanforderungen. Sie müssen sie die folgenden Pflichten der KI-Verordnung gem. Art. 50 KI-VO erfüllen:

Offenlegung von Deepfakes:
Betreiber müssen sicherstellen, dass durch das KI-System erzeugte Deepfake-Inhalte als solche offengelegt werden.

Information bei Emotionserkennung:
Wird ein KI-System zur Emotionserkennung eingesetzt, müssen die betroffenen Personen darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass diese Technologie verwendet wird.

Welche Pflichten gelten für KI-Modelle mit systemischem Risiko?

Für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI, GPAI) gelten spezifische Pflichten gemäß Art. 51 ff. KI-VO. Diese Anforderungen erweitern sich erheblich, wenn das Modell als KI-Modell mit systemischem Risiko eingestuft wird.

Pflichten der KI-Verordnung für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck

Anbieter von General Purpose AI (GPAI) müssen folgende Pflichten der KI-Verordnung erfüllen:

Erstellung einer technischen Dokumentation:
Detaillierte Beschreibung der Modellarchitektur, Trainingsmethoden und Leistungsmerkmale.

Informationsbereitstellung für nachgelagerte Anbieter
Bereitstellung aller notwendigen Informationen und Unterlagen für Unternehmen, die GPAI-Modelle in eigene Systeme integrieren möchten.

Sicherstellung der Einhaltung des Urheberrechts
Entwicklung und Implementierung von Strategien zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzung des KI-Modells.

Transparenz über Trainingsdaten
Bereitstellung einer detaillierten Zusammenfassung der beim Training verwendeten Daten. Hierfür stellt das AI Office standardisierte Vorlagen zur Verfügung.

Erleichterung der Transparenzpflichten durch Open-Source-Lizenzen
Anbieter können die Transparenzanforderungen teilweise erleichtern, indem sie ihr Modell unter einer FOSS-Lizenz (Free and Open Source Software) bereitstellen (Art. 53 Abs. 2 KI-VO).

Zusätzliche Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit systemischem Risiko

Wird ein KI-Modell als systemisches Risiko eingestuft, gelten erweiterte Pflichten der KI-Verordnung gemäß Art. 55 KI-VO:

Erweiterte technische Dokumentation und Bewertung
Durchführung umfassender Modellbewertungen, einschließlich Stresstests und Angriffssimulationen zur Ermittlung von Schwachstellen.

Implementierung von Maßnahmen zur Risikominderung
Entwicklung spezifischer Strategien und Kontrollmechanismen, um potenzielle Risiken zu minimieren.

Meldung von Vorfällen
Verpflichtung zur umgehenden Meldung von Vorfällen und Sicherheitsverletzungen an das AI Office sowie an nationale Aufsichtsbehörden.

Verstärkte Cybersicherheitsmaßnahmen
Implementierung von robusten Sicherheitsmechanismen, um Manipulationen, Missbrauch oder unautorisierte Nutzung des Modells zu verhindern.

Umfassende Übersicht über alle Pflichten der KI-Verordnung

Wir haben sämtliche Pflichten der KI-Verordnung für die genannten Rollen und Risikoklassen in einer klar strukturierten PDF-Tabelle zusammengefasst. Diese Übersicht dient als praktische Orientierungshilfe, um die spezifischen Pflichten der KI-Verordnung schnell und einfach zu erfassen.

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Über den Autor

Dennis Kurpierz
Co-Founder & COO von caralegal
Dennis Kurpierz ist Mitgründer und Chief Operating Officer von caralegal und kennt durch seine langjährige Erfahrung als Senior Consultant und Lead Project Manager bei der ISiCO Datenschutz GmbH die Kundenbedürfnisse sowie Pain Points und Herausforderungen im Datenschutzmanagement. Als Product Owner setzt er dieses Fachwissen in der Produktentwicklung von caralegal um.

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