Mit dem Inkrafttreten der KI-Verordnung im August 2024 schuf die EU erstmals einen umfassenden Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz. Ab August 2026 gelten strenge Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme. Unternehmen müssen also prüfen, ob ihre KI-Anwendungen betroffen sind, in
welche Risikoklasse sie fallen und welche Rolle sie in der KI-Wertschöpfungskette einnehmen.
Ein KI-System wird als Hochrisiko eingestuft, wenn es etwa in physische Produkte integriert ist oder eigenständig in sensiblen Bereichen wie der biometrischen Identifikation, der Kreditwürdigkeitsprüfung oder bei Personalentscheidungen eingesetzt wird.
Anbieter und Betreiber solcher Systeme unterliegen dabei weitreichenden Pflichten und tragen die Verantwortung für deren sichere Gestaltung sowie den rechtskonformen Betrieb.
Hinweis: Alle regulatorischen Pflichten der KI-VO haben wir für Sie ausführlich in diesem Beitrag zusammengefasst.