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Datenschutz im Gesundheitswesen

Den Anforderungen im Gesundheits­datenschutz nachkommen

Mit caralegal erfüllen Organisationen im Gesundheitswesen neben der DSGVO auch die speziellen Datenschutzvorschriften aus dem Landeskrankenhausgesetzen (LkHG) DiGAV, MDR.
warum caralegal

Rechtssichere Datenschutz­dokumentation mit intelligenter Unterstützung

Art. 9 DSGVO stellt besonders hohe Anforderungen an den Schutz sensibler personenbezogener Gesundheitsdaten. Daher haben Datenschutzbehörden hohe Erwartungen an den Umfang und die Professionalität der Datenschutzdokumentation und der Informationssicherheit im Gesundheitswesen. Mit caralegal erfüllen Datenschutz- und Compliance-Beauftragte im Gesundheitswesen auch jene Nachweispflichten der Datenschutzbehörden, die über die Schriftform der DSGVO hinausgehen.
Behördenerprobte Dokumentation
Datenschutzbeauftragte setzen mit caralegal die aktuellen Vorgaben der Datenschutz­behörden im Gesundheitsdatenschutz um.
Innovative Rechtsexpertise
Intelligente Funktionen, wie der Dienstleister Compliance-Check oder smarte Handlungs­empfehlungen, vereinfachen die DSGVO-Konformität für Gesundheitsdaten.
Integriertes Knowledge Center
Sparen Sie Zeit mit Vorlagen, die von Rechtsexpert:innen speziell für Anbieter:innen im Gesundheitswesen erstellt und geprüft wurden.
Wie setzen Sie die speziellen Anforderungen im Gesund­­heits­­datenschutz um?
Durch unsere langjährige Erfahrung im Gesundheitsdatenschutz und den Austausch mit Datenschutzbehörden kennen wir die geforderten Standards in der Datenschutzdokumentation für Organisationen, die Gesundheitsdaten verarbeiten.

Dieses Wissen haben wir im Healthcare-Modul umgesetzt, das auf unserer Datenschutzmanagement-Software aufsetzt. Das Healthcare-Modul hilft Organisationen jeder Größe, effizient die Anforderungen der Behörden zu erfüllen.
Die Best-Practices im Datenschutz-management in einer Software
Komplette Verknüpfung
Sehen Sie jederzeit, in welchen Prozessen ein externer Dienstleister personenbezogene Daten verarbeitet.
Intuitiver Workflow
Erstellen Sie schrittweise Ihre Verarbeitungstätigkeiten und Ihre Datenschutz-Folgenabschätzung.
Individuelle Konfiguration
Verwalten Sie Datentypen, Personengruppen und Rechtsgrundlagen nach Ihren Vorstellungen.
Erweitertes Verarbeitungs-verzeichnis
Dokumentieren und verknüpfen Sie geforderte Informationen, um Ihre Nachweispflichten im Gesundheits­datenschutz jederzeit zu erfüllen.
Risikomanagement in DSFA integriert
Mit caralegal erstellen Sie die Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO genau so, wie es Datenschutzbehörden erwarten.
Präzise Verwaltung Ihrer TOM
Weisen Sie noch präziser technische und organisatorische Maßnahmen Ihren Verarbeitungs­tätigkeiten oder Dienstleistern zu.
Für die Anforderungen im Gesundheitswesen optimiert
Führende Unternehmen vertrauen auf caralegal
use cases

Für und mit Unternehmen im Gesundheitswesen entwickelt

Hersteller von Medizinprodukten
Medizinproduktehersteller profitieren mit caralegal von der strukturierten Erfassung der Verarbeitungs­tätigkeiten und der integrierten Risikoanalyse bei der DSFA.
Labore
Erstellen Sie schrittweise Ihre Verarbeitungstätigkeiten und Ihre Datenschutz-Folgenabschätzung.
MVZ
Medizinische Versorgungszentren gewinnen mit der zentralen Datenschutz-Software caralegal an Effizienz bei der rechtssicheren DSGVO-Dokumentation.
Health-Tech Unternehmen
caralegal erleichtert Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) und digitalen Pflegeanwendungen (DiPAs) die Einhaltung der geforderten Datenschutzanforderungen.
Krankenhäuser
Mit caralegal werden die Rechtsgrundlagen aus den jeweiligen Landes­kranken­hausgesetzen sowie der DSGVO effizient dokumentiert und der Datenschutz übergreifend gesteuert.
Health-IT Anbieter
Anbieter von KIS, PVS und LIS steuern mit caralegal ihr Datenschutz­management übersichtlich. Die Software passt sich dabei den rechtlichen Vorgaben an.
„In meiner zentralen Steuerungsfunktion ist es besonders wichtig, dass ich einen Gesamtüberblick über den Datenschutz im Verbund erhalte. caralegal bietet die Möglichkeiten, wichtige Informationen mit einem Mausklick abzufragen, anstatt sie von allen Standorten per E-Mail einholen zu müssen.”
Dr. Niclas Krohm
Leiter Datenschutz und Konzern­datenschutz­beauftragter
GESUNDHEITSDATENSCHUTZ

Effektiv, kollaborativ und bereichs­übergreifend arbeiten

Mit Fachbereichen zusammenarbeiten
Auf unserer nutzerfreundlichen Plattform binden Sie Fachbereiche einfach ein. Weisen Sie Aufgaben einzelnen Verantwortlichen zu und behalten Sie jederzeit den Überblick über offene und erledigte Aufgaben.
Risiken erkennen, bewerten und minimieren
Führen Sie im Rahmen der Datenschutz-Folgenabschätzung eine Risikobewertung durch, um zunächst Risiken zu identifizieren, diese dann zu bewerten und anschließend adäquate technische und organisatorische Maßnahmen zu definieren.
Rechtsgrundlagen organisations­spezifisch verwalten
Mit caralegal erstellen Sie die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung zentral und können daher einfach landes- oder organisationsspezifische Regelungen abbilden. Diese weisen Sie dann flexibel einzelnen Organisationseinheiten zu.
Belegschaft im Gesundheits­datenschutz schulen
Neben dem Einhalten der ärztlichen Schweigepflicht gibt es zahlreiche weitere Maßnahmen, die den Datenschutz in Ihrer Organisation unterstützen können. Unserer innovativen eLearning-Lösung sorgt für ein nachhaltiges Datenschutzbewusstsein und wappnet Ihre Mitarbeitenden erfolgreich für den Arbeitsalltag.
Es gibt einen besseren Weg für Ihr Datenschutz­management. 
Überzeugen Sie sich persönlich davon, wie caralegal Ihr Datenschutzmanagement verbessert. Wir zeigen Ihnen alle Funktionen im Detail.
Häufig gestellte Fragen / FAQs
Sie finden nicht die Antworten auf Ihre Fragen? Unser Produkt-Team ist für Sie da.
Welche speziellen Anforderungen gibt es im Gesundheitsdatenschutz?
Nach Art. 9 Abs 1. Datenschutz-Grundverordnung handelt es sich bei Gesundheitsdaten um „besondere Kategorien von personenbezogenen Daten“. Diese Daten sind als „besonders schützenswert“ einzustufen und die Verarbeitung ist grundsätzlich untersagt. Sogenannte Erlaubnistatbestände in der DSGVO heben dieses Verbot jedoch auf, wodurch die Verarbeitung von Gesundheitsdaten in Ausnahmefällen zulässig ist. Die speziellen Anforderungen im Datenschutzmanagement liegen nun einerseit darin, die tatsächliche Datenverarbeitung auf die Erlaubnistatbestände zu beschränken und andererseits jederzeit nachzuweisen, wie die Schutziele nach Art. 5 DSGVO für die sensiblen Gesundheitsdaten erreicht werden.
Für wen ist caralegal health gedacht?
caralegal health wurde von Datenschutz- und IT-Security Expert:innen basierend auf jahrelanger Erfahrung im Gesundheitsdatenschutz entwickelt. Von unserer Datenschutzmanagement-Software profitieren Unternehmen im Gesundheitswesen wie Medizinprodutehersteller:innen, Labore, Krankenhäuser, MVZ, Health-Startups sowie Health IT-Dienstleister:innen, die ihr Datenschutzmanagement professionalisieren möchten.
Kann ich in caralegal health auf Vorlagen aufsetzen?
In der Datenschutz-Software stellen wir Ihnen von Datenschutzexpert:innen geprüfte Vorlagen für diverse Gesundheits-Organisationen zur Verfügung, die Sie an Ihre Bedürfnisse anpassen können.