Neue Dienstleister sollten bevor sie eingesetzt werden, zunächst geprüft werden. Bestenfalls existieren schon Vorerfahrungen mit anderen Dienstleistern und die Anforderungen an den neuen Dienstleister wurden definiert. Bei den bereits vorhandenen Dienstleistern wird zunächst eine Bestandsaufnahme gemacht, d.h. alle vorhandenen Dienstleister aufgelistet.
So dann gilt es in beiden Konstellation – ob neuer Dienstleister oder bereits genutzter Dienstleister – alle relevanten Informationen einzuholen. Dies sind insbesondere die Verträge, u.a. den AVV-Vertrag oder das JC-Agreement. Neue Dienstleister können in der Regel
Muster bzw. Standard-Dokumente bereitstellen, die sie bereits für andere Kunden nutzen.