Revolutionäre AVV-Software
Ab jetzt wird Ihre AVV-Prüfung nicht mehr zur Prüfung:
Denn die KI macht’s
Die aufwändige Kontrolle von Auftragsverarbeitungsverträgen erledigt jetzt unsere KI – vollautomatisiert. Sie sparen jeweils 2-4 Stunden Arbeit oder entsprechende Beratungskosten!
Die automatische AVV-Prüfung ausprobieren? 30 Beta-Tester erhalten exklusiven Zugang.
→ kostenlos & unverbindlich

Eine AVV-Prüfung ist notwendig.
Aber bisher leider auch noch mühselig!
Datenschutz-Verantwortliche empfinden die Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen als eintönig und anstrengend. Sie auch?
Jede AVV-Prüfung muss sehr gewissenhaft gemacht werden. Und braucht viel juristisches Know-how.
Sie haben pro Jahr im Schnitt 20 bis 30 AVV-Prüfungen – das macht 120 Arbeitsstunden! Wer will das schon?
Rechenbeispiel
AVV-Prüfungen kosten Mitarbeitende mehr als 2 Wochen Arbeitszeit pro Jahr!
AVV-Verträge werden je Unternehmen im Schnitt pro Jahr geprüft
Arbeitsstunden benötigen Sie durchschnittlich pro Prüfung
Stunden braucht ein Datenschutz-Team für AVV-Prüfungen
Datenschutzverantwortliche könnten schneller prüfen und auch in der Hitze des Gefechts alles im Blick behalten
Bisher ist der Prozess zähfließend
- durch die manuelle Vollständigkeits- und Konformitätsprüfung quälen
- wunde Finger kriegen vom Durchklicken der DSGVO
- Überstunden schieben und ärgern, dass alles so umständlich ist.
Trotz gewissenhafter Arbeit können Fragen bleiben
- per DSGVO-Checkliste gewissenhaft alle Punkte abchecken
- trotzdem bei einigen rechtlichen Knackpunkten ins Grübeln kommen
- beten, dass alles so weit stimmt
Ein Standardprüftool kann nicht alle Fälle abdecken
- mit einem Prüftool der Datenschutz-Software durch die
AVV-Prüfung arbeiten - zwar wichtige Hinweise und erforderliche Prüfmaßnahmen im Blick haben…
- …aber echte Jurist:innen mit der Software nicht ersetzen können

AVV-Prüfung endlich automatisiert
Trommelwirbel
Hallo Zeitenwende! Hier kommt die automatische AVV-Vertragsprüfung!
Eine vollautomatische, KI-basierte AVV-Prüfung auf Mausklick – das ist unsere Vision. Schnell, sicher, einfach. Unsere Lösung steht zu 98 Prozent – für die letzten 2 brauchen wir Ihre Hilfe!

So helfen Sie, die KI zu Ihrer perfekten Arbeitserleichterung zu machen
Während Sie die KI schon im Arbeitsablauf nutzen, füttern unsere Jurist:innen die künstliche Intelligenz im Hintergrund mit Daten und prüfen die Ergebnisse der Software. Das Ergebnis: ein perfektes Tool für Sie!
Testen Sie unser AVV-Tool exklusiv!
→ kostenlos & unverbindlich
Das leistet die KI für Sie
untersucht, ob Ihr AVV vollständig ist.
prüft, welche Klauseln nicht ausreichend sind.
gibt an, von welchen Stellen im Vertrag ein erhöhtes Haftungsrisiko ausgeht.
macht Ihnen standardisierte Verbesserungsvorschläge für den Vertrag.
bewertet die technischen und organisatorischen Maßnahmen.
AVV-Software
Entwickelt von anerkannten KI-Spezialisten und erfahrenen Datenschutz-Expert:innen
Die KI für caralegals neue AVV-Prüfsoftware entwickeln Technologie- und Rechtsexperten Hand in Hand: Die Merantix AG aus Berlin als weltweit anerkannter Spezialist für Künstliche Intelligenz und das Team der ISiCO Datenschutz GmbH mit 20 Jahren Legal Privacy-Expertise.


Eine Arbeitserleichterung sondergleichen
Beta-Tester werden
Bereit, aus einer schwergängigen Prüfung eine leichte Übung zu machen?
Für den Feinschliff der KI brauchen wir im letzten Prozessschritt Ihre Hilfe:
- Wählen Sie Ihre KI-Option.
- Melden Sie sich für den Beta-Test an.
- Wir melden uns und machen Sie startklar.

KI-Trainer
Für alle, die AVV-Prüfungen weiter selbst übernehmen, aber KI-Unterstützung möchten.
Vorteile:
Sie trainieren die neue AVV-Software selbstständig: durch Upload von AVV-Dokumenten und den Gegencheck der Prüfergebnisse.
Sie prüfen selbst – anhand der Checkliste der ISiCO-Experten, basierend auf 20 Jahren Datenschutz-Erfahrung.
AVV-unerfahrene Kolleg:innen sind abgesichtert durch unsere Qualitätskontrolle

AVV-User
Für alle, die AVV-Prüfungen komplett auslagern möchten.
Vorteile:
Sie können das caralegal Dienstleistermanagement-Modul nutzen. Beim Hochladen der AVV-Dokumente füttern Sie die KI mit Daten
Unsere zertifizierten Jurist:innen kontrollieren im Hintergrund die Prüfergebnisse
Sie erhalten immer eine professionelle und vollständige AVV-Prüfung
Automatisieren Sie als eine:r der Ersten Ihre AVV-Prüfungen
Als Beta-Tester anmelden
„Machen Sie aus umständlich leichtgängig.“

Björn Möller
Co-Founder & CEO caralegal
Ihr persönlicher Ansprechpartner als Beta-Tester
Die Anmeldung an der Beta Phase ist unverbindlich. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen zurück.
In unserer Datenschutzerklärung finden Sie weitere Informationen, wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und welche Rechte Sie haben.
Noch Fragen?
Für alle, die ihr AVV-Wissen auffrischen wollen
Auftragsverarbeitung – das DSGV-Okay für eine erfolgreiche Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit mit Dienstleister:innen könnte für Unternehmen ganz einfach sein, wäre da nicht der Datenschutz. Zum Glück, sagen jetzt die DSGVO-Fans. Schließlich wechseln bei Geschäftstätigkeiten mit Dritten im Regelfall personenbezogene Daten die Besitzer:innen. Kein Wunder, dass Regeln über die Verarbeitung der Daten gesetzlich vorgeschrieben sind.
So gilt nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO die Pflicht zum sogenannten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Das ist eine vertragliche Vereinbarung über …
- die Dauer, Art und Zweck der Datenverarbeitung,
- die Art der personenbezogenen Daten,
- die Kategorien betroffener Personen und
- die Pflichten und Rechte der Verantwortlichen
zwischen dem auftraggebendem Unternehmen und seinen Dienstleister:innen – den sogenannten Auftragsverarbeiter:innen.

Volle Datenschutz-Kontrolle mit Auftragsverarbeitungsvertrag
Ein neues Dienstleistungsunternehmen – ein neuer Auftragsverarbeitungsvertrag. Das ist die Faustregel für das Dienstleister:innen- Management im Datenschutz. Tatsächlich müssen Sie als Datenschutzverantwortliche:r viele dieser juristischen Verträge führen, um alle Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag Ihres Unternehmens rechtssicher abzubilden.
Die Vereinbarungen dafür formulieren normalerweise die Dienstleister selbst. Softwareanbieter oder andere Firmen stellen Ihnen diese Standardverträge zur Verfügung, was Ihnen viel Arbeit erspart. Aber: Ganz aus dem Schneider sind Sie damit nicht.
Viele Datenschutzverantwortliche wissen nicht, dass ein Auftragsverarbeitungsvertrag auch geprüft werden muss. Die sogenannte AVV-Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben – und zwar für jeden einzelnen Vertrag!
Eine AVV-Prüfung hat immer zwei Komponenten
Beide Teile der AVV-Prüfung sind laut Gesetz Pflicht:
Vollständigkeitsprüfung
Konformitätsprüfung
Dieser Teil wird gerne vergessen. Tatsächlich sind Sie jedoch ebenso dazu verpflichtet, jeden Vertrag im Hinblick auf die DSGVO juristisch zu prüfen – und zwar Absatz für Absatz!
Puh! Klingt nach viel Arbeit. Selbst geübte AVV-Prüfer:innen brauchen im Schnitt zwei bis vier Stunden für einen Vertrag.
Nicht zu vergessen: Für jeden Vertrag ist ein individueller Check nötig. Kein Wunder, dass viele Datenschutzabteilungen die AVV-Prüfung gerne vor sich herschieben und in die „Mache-ich-vielleicht-mal-später-Ecke“ kicken.
Aber: Bald gehören manuelle AVV-Prüfungen der Vergangenheit an. Denn mit caralegal arbeiten wir an der vollautomatischen Version und
bieten Ihnen schon bald AVV-Prüfungen auf Mausklick.
Innovative Datenschutzteams vertrauen auf caralegal






Die AVV-Software ist nahtlos mit diesen Funktionen verknüpft
Auftragsverarbeitung
Endlich Dienstleister übersichtlich verwalten und mit dem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten sinnvoll verknüpfen.
Dienstleister Compliance Check
Automatisch rechtssicher! caralegal prüft ihre vertraglichen Vereinbarungen mit Ihren Dienstleister nach Schrems II. Und sichert die Compliance der Datenweitergabe ab.
Verarbeitungstätigkeiten
Erfassen Sie intuitiv alle Verarbeitungstätigkeiten. Und haben Sie schnell einen strukturierten Gesamtüberblick über jede Organisationseinheit.
Häufige Fragen
Wie unterstützt die AVV Software von caralegal Trainer:innen?
Als Trainer:in profitieren Sie von einer rechtskonformen intelligenten Unterstützung bei Ihrer AVV-Prüfung. Die Software hilft Ihnen alle Vorschriften nach Art. 28 DSGVO zu prüfen und stellt Ihnen optionale aber praxisbewährte Hinweise zur Vorteilhaftigkeit eines AVV Vertrages dar.
Wie unterstützt die AVV Software von caralegal User:innen?
Als User:in senden Sie caralegal Ihre zu prüfenden AVV zu und die Software prüft mittels der künstlichen Intelligenz nach den Vorschriften der DSGVO. Nachdem unsere Datenschutz-Expert:innen die Qualitätssicherung durchgeführt haben, erhalten Sie eine rechtliche Einschätzung zur Konformität, Vollständigkeit und Vorteilhaftigkeit Ihres Auftragsverarbeitungsvertrags.
Was passiert mit den personenbezogenen Daten im AVV?
Insofern Sie einen AVV bei caralegal zur automatischen Vertragsprüfung hochladen, wird dieser innerhalb der Open Telecom Cloud (OTC) in Frankfurt gespeichert. Danach anonymisiert die Human-in-the-loop Person den Vertrag und prüft ob es sich um einen AVV handelt. Danach wird der AVV der KI in einer getrennten Umgebung zur Prüfung gegeben. Damit stellen wir sicher, dass Ihre personenbezogenen Daten nicht durch die KI verarbeitet werden. Gleichzeitig bitten wir Sie die Verträge zur Prüfung ohne personenbezogene Daten zukommen zu lassen.
Wann ist ein AVV notwendig?
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird benötigt, wenn personenbezogene Daten im Auftrag an Dritte weitergegeben und von diesen verarbeitet oder genutzt werden. Der Begriff „Verarbeitung“ wird in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weit gefasst und beinhaltet u.a. das Erfassen, Speichern, Auslesen, Abfragen Verwenden, Abgleichen und Löschen von Daten. Die DSGVO regelt die Vorschriften zur Auftragsverarbeitung in Art. 28.
Was muss in einem AVV Vertrag geregelt sein?
In einem AVV müssen die Inhalte der Verarbeitung festgelegt werden. Darunter fallen der Gegenstand, Art, Dauer und Zweck der Verarbeitung sowie die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer. Ein essentieller Bestandteil eines AVV sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers.