Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten muss regelmäßig gepflegt werden und auf die Aktualität aller Einträge hin geprüft werden, d. h. jede Verarbeitungstätigkeit mit personenbezogenen Daten entsprechend vermerkt und das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten angepasst werden. Eine gute Datenschutzmanagement-Software ist an dieser Stelle hilfreich und sinnvoll. Selbstverständlich werden auch bei caralegal alle Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO und auf Basis der langjährigen Erfahrung unserer Datenschutz- und Rechtsexperten angelegt.
Sie wissen genau, auf was es im Umgang mit den Behörden ankommt, kennen die neuesten Entwicklungen und stellen sicher, dass caralegal stets auf dem aktuellsten Stand ist und alle relevanten Informationen unmittelbar an die User weitergeben werden. Mithilfe von Struktur- und Inhaltsvorgaben können Dokumente einfach und zeitsparend vervollständigt werden. Informationen zu Rechtsgrundlagen und dem Zweck der Datenverarbeitung vervollständigen den intuitiven Prozess.
Durch die automatische Verknüpfung zu Datenschutz-Folgenabschätzungen und weiteren Informationspflichten sowie eine einfache Export- und Übermittlungsfunktion an die Behörde, kann der Nachweispflicht mit einem übersichtlichen und einwandfreien Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten jederzeit nachgekommen werden.
Hier finden Sie alle weiteren Funktionen und Verknüpfungen von caralegal, in Verbindung zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten