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nDSG und DSGVO im Vergleich

Dennis Kurpierz, Co-Founder & COO
25. August 2023
8 Minuten
Ein Vergleich nDSG und DSGVO ist unerlässlich, denn mit dem neuen Datenschutzgesetz haben sich die Schweizer Datenschutzvorgaben jenen der DSGVO angenähert. In diesem Beitrag zeigen wir Gemeinsamkeiten und Unterschiede auf, die übersichtlich in einem Whitepaper anhand von 19 Themenbereichen inklusive Handlungsempfehlungen dargestellt sind.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union hat seit ihrer Einführung im Jahr 2018 einen globalen Maßstab gesetzt, wenn es um den Schutz personenbezogener Daten geht. In der Schweiz tritt zum 01. September 2023 das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (nDSG) in Kraft, um den Anforderungen an den Datenschutz gerecht zu werden.

Sowohl nDSG als auch DSGVO haben das Ziel, die Privatsphäre der Bürger zu wahren und den Umgang mit personenbezogenen Daten durch Unternehmen zu regeln. Doch wie unterscheiden sich die DSGVO und das nDSG in ihren rechtlichen Anforderungen?

nDSG und DSGVO: die Hauptpunkte

Während sich das nDSG grundsätzlich an der DSGVO orientiert, besteht für Unternehmen Handlungsbedarf, um nDSG-konform arbeiten zu können. Einerseits ist es wichtig, die Begrifflichkeiten des nDSG zu kennen. So werden beispielsweise “personenbezogene Daten” (DSGVO) zu “Personendaten” (nDSG) und das “Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten” (DSGVO) zum “Verzeichnis von Bearbeitungstätigkeiten” (nDSG).

Andererseits gibt es aber durchaus wichtige rechtliche Unterscheidungen zwischen nDSG und DSGVO: Zum Beispiel ist die Rechtfertigung der Datenbearbeitung bzw. -verarbeitung unterschiedlich geregelt. Während die DSGVO ein Verbot mit Genehmigungsvorbehalt vorschreibt, gilt im nDSG eine Erlaubnis unter Vorbehalt des Verbots. Das hat Auswirkung auf die notwendige rechtliche Grundlage für die Datenbearbeitung bzw. -verarbeitung für Unternehmen.

In unserem Whitepaper haben wir die folgenden 19 Themenbereiche im Detail aufgelistet und den Handlungsbedarf für Ihr Unternehmen herausgearbeitet.
1.

Identität der Verantwortlichen

2.

Persönliche Daten

3.

Sensible Daten

4.

Räumlicher Geltungsbereich

5.

Profiling

6.

Verantwortlicher

7.

Auftragsbearbeiter

8.

Vertreter

9.

Rechtfertigung der Datenbearbeitung

10.

Informationspflichten

11.

Automatisierte Entscheidungen

12.

Recht der betroffenen Personen

13.

Datenverarbeitungsverzeichnis

14.

Datenschutzbeauftragter bzw. -berater

15.

Datenschutz-Folgenabschätzung

16.

Meldung der Verletzung von Datenschutzsicherheit

17.

Internationaler Datentransfer

18.

Strafen

19.

Inkraftsetzung

Hier Whitepaper downloaden

caralegal unterstützt Unternehmen bei der nDSG- und der DSGVO-Konformität

Um die Vorgaben des Schweizer Datenschutzgesetzes nachzukommen, haben wir die Privacy Solution Platform von caralegal um ein nDSG-Modul erweitert. Mit diesem Modul setzen Unternehmen auf den etablierten Workflows und Best-Practices im Datenschutzmanagement auf und kommen gleichzeitig den speziellen Anforderungen des Schweizer Datenschutzgesetzes nach.

Hier erhältst du alle Informationen zu den Funktionen und Vorteilen der nDSG-Software von caralegal.
Auf dieser Seite
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Über den Autor

Dennis Kurpierz
Co-Founder & COO von caralegal
Dennis Kurpierz ist Mitgründer und Chief Operating Officer von caralegal und kennt durch seine langjährige Erfahrung als Senior Consultant und Lead Project Manager bei der ISiCO Datenschutz GmbH die Kundenbedürfnisse sowie Pain Points und Herausforderungen im Datenschutzmanagement. Als Product Owner setzt er dieses Fachwissen in der Produktentwicklung von caralegal um.
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