Für konventionelle bzw. nicht „wirkmächtige“ General Purpose AI (GPAI-Modelle) gelten Transparenzanforderungen. Dazu gehören die Erstellung einer technischen Dokumentation, die Einhaltung des EU-Urheberrechts und die Zusammenfassung der für das Training verwendeten Daten.
Für GPAI-Modelle mit „systemischen Risiken“ werden zusätzliche Verpflichtungen in Bezug auf Risikomanagement und Cybersicherheit eingeführt. Auch müssen Angaben zur Energieeffizienz gemacht werden.
Die Grenze zwischen nicht wirkmächtigen GPAI-Modellen und solchen mit systemischen Risiken soll bei einer Rechenleistung von 10^25 Floating Point Operations Per Second liegen.
Ausnahmen existieren für KMUs und Open-Source-Modelle, die nicht mit zu viel bürokratischem Aufwand belastet werden sollen. Open-Source-Modelle müssen noch nicht einmal Transparenzpflichten erfüllen.
wenn bei der Entwicklung eines KI-Systems personenbezogene Daten genutzt werden, um es zu trainieren oder zu testen,
wenn beim Einsatz der Künstlichen Intelligenz personenbezogene Daten verarbeitet werden.
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