


die Verarbeitung personenbezogener Daten im Training oder Einsatz von KI-Systemen,
in der Bewertung von Risiken für Grundrechte,
die Rechenschaftspflichten und Dokumentationserfordernisse,
Anforderungen an Transparenz und Nutzerinformation,
in der Gestaltung technischer und organisatorischer Maßnahmen,
sowie Governance- und Risikomanagement-Prozesse.

Rollen- und risikoorientiert: Die Pflichten aus der DSGVO und der KI-VO ergeben sich aus der Rolle des Unternehmens sowie einer Risikobetrachtung. Diese Logik sollte in einem integrierten System organisatorisch verankert werden.
Lebenszyklus-basiert: Datenrechtliche Compliance ist kein statischer Zustand, sondern ein fortlaufender Prozess: von der Entwicklung über den Betrieb bis zur Außerbetriebnahme eines Systems.
Nachweisorientiert: Beide Verordnungen fordern Rechenschaft - nicht nur inhaltlich, sondern auch dokumentarisch. Ein konsolidiertes Nachweissystem kann für Transparenz bei internen und externen Prüfungen sorgen.
ISO/IEC 27701 ergänzt die ISO 27001 um Anforderungen für den Datenschutz und unterstützt beim Aufbau eines Privacy Information Management Systems.
ISO/IEC 42001 legt erstmals Anforderungen für ein KI-Managementsystem fest – mit Fokus auf Risikosteuerung, Transparenz und Governance.
ISO/IEC 38507 bietet Leitlinien für die unternehmensweite Steuerung von KI aus Sicht der IT- und Corporate-Governance.
einen klaren Überblick über die Schnittstellen zwischen DSGVO und KI-VO,
konkrete Anregungen für integrierte Workflows und Rollenmodelle,
sowie Ansätze für ein strategisches Zielbild eines Governance-Systems, das skalierbar und zukunftsorientiert ist.

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