Am 4. Dezember 2025 beschlossen Bund und Länder im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) eine umfassende Agenda zur Modernisierung des Staates. Ziel ist es, Verwaltung und Regulierung schneller, digitaler und weniger bürokratisch zu gestalten.
Wichtige Eckpunkte für den Datenschutz 2026:
- Reform der Datenschutzaufsicht
Für den nicht-öffentlichen Bereich soll bis Ende 2027 die Aufgabenverteilung in der Datenschutzaufsicht neu geregelt werden. Im Fokus steht eine stärkere Bündelung von Kompetenzen, etwa bei der BfDI oder ausgewählten Landesaufsichtsbehörden. - Aufhebung der DSB-Bestellungspflicht nach § 38 Abs. 1 BDSG
Bis zum 31.12.2026 ist eine Gesetzesinitiative vorgesehen, die die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten im nicht-öffentlichen Bereich auf die Vorgaben der DSGVO (Art. 37 DSGVO) beschränkt. Die bislang strengere deutsche Sonderregelung im BDSG würde damit entfallen. - Anonymisierung und Pseudonymisierung im Kontext des KI-Trainings und –Einsatzes
Bis spätestens Ende 2027 soll eine neue BDSG-Regelung vorgeschlagen werden, die öffentlichen Stellen die Anonymisierung oder Pseudonymisierung personenbezogener Daten für KI-Training und -Einsatz erlaubt – zumindest übergangsweise, bis entsprechende Anpassungen auf EU-Ebene erfolgen.
Hier finden Sie den Beschluss der MPK.


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