DSGVO-Löschkonzept: So löschen Sie personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO

Ein Löschkonzept ist nicht nur relevant, wenn betroffene Personen ihr Recht auf Löschung geltend machen. Es hilft Unternehmen auch dabei, den Grundsatz der Speicherbegrenzung der DSGVO umzusetzen, Löschfristen festzulegen, Aufbewahrungsfristen zu verwalten und die Löschung personenbezogener Daten strukturiert zu dokumentieren.

In diesem Artikel erklären wir, wie ein DSGVO-Löschkonzept funktioniert, was Datenschutzbeauftragte und Datenschutzteams beachten sollten und wie eine Datenschutzmanagement-Software Löschprozesse in der Praxis unterstützen kann.

Leitfaden zum Löschen von Daten gemäß DSGVO mit strukturierten Schritten Icon.

So kurz wie möglich und so lang wie nötig: Personenbezogene Daten zwischen Löschfristen und Aufbewahrungspflichten

Die DSGVO ist die zentrale Grundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten von EU-Bürgern in der EU. Sie legt jedoch keine festen Löschfristen für jede Art von personenbezogenen Daten fest. Stattdessen müssen Organisationen selbst angemessene Aufbewahrungs- und Löschfristen festlegen und eine Dokumentation darüber führen, wie diese Regeln in der Praxis angewendet werden. 

Die Notwendigkeit eines Löschkonzepts ergibt sich insbesondere aus den Artikeln 5 und 17 DSGVO:

  • Gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO gilt der Grundsatz der Speicherbegrenzung. Personenbezogene Daten dürfen nicht länger in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen ermöglicht, als es für die Zwecke, für die die Daten verarbeitet werden, erforderlich ist.
  • Nach Art. 17 DSGVO können betroffene Personen in bestimmten Fällen die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen – beispielsweise wenn die Daten für den ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich sind, die Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Gleichzeitig ist das Recht auf Löschung nicht absolut. In vielen Fällen gelten zudem gesetzliche Aufbewahrungspflichten, beispielsweise für steuerliche, geschäftliche oder rechtliche Dokumentationszwecke. Das bedeutet, dass eine zu frühe Löschung personenbezogener Daten ebenso problematisch sein kann wie eine zu lange Aufbewahrung.

Um die Rechenschaftspflichten der DSGVO zu erfüllen, sollten Organisationen nachweisen können, dass sie über klare Prozesse zur Löschung personenbezogener Daten verfügen und dass diese Prozesse konsequent angewendet werden. Wenn die Löschung uneinheitlich gehandhabt wird oder personenbezogene Daten länger als nötig gespeichert werden, kann dies zu behördlichen Prüfungen, Abhilfeforderungen oder Bußgeldern führen. 

Ein praktisches DSGVO-Löschkonzept hilft dabei, diese Anforderungen in Einklang zu bringen. Es sollte so standardisiert sein, dass Mitarbeitende es im Tagesgeschäft anwenden können, und gleichzeitig flexibel genug bleiben, um Aufbewahrungspflichten, zweckgebundene Aufbewahrungsfristen und potenzielle Löschkonflikte zu berücksichtigen.

Praxisbeispiel: Wie Löschkonflikte entstehen

Das folgende Beispiel zeigt, wie komplex das Löschmanagement in der Praxis werden kann.

Ein Unternehmen verwendet dieselben personenbezogenen Daten für zwei Verarbeitungstätigkeiten. Verarbeitungstätigkeit A benötigt die Daten für drei Monate, während Verarbeitungstätigkeit B sie für zwölf Monate benötigt.

Werden die Daten nach drei Monaten für Tätigkeit A nicht mehr benötigt, sollten sie für diesen Zweck nicht mehr verwendet werden. Für Tätigkeit B müssen sie jedoch möglicherweise noch aufbewahrt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass das Unternehmen die weitere Nutzung für Tätigkeit A einschränken oder sperren muss, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass die Daten nur für den verbleibenden rechtmäßigen Zweck verfügbar bleiben. Die endgültige Löschung erfolgt dann, sobald die längste geltende Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist und keine weiteren gesetzlichen Verpflichtungen mehr bestehen.

Für eine effiziente und zuverlässige Arbeit mit personenbezogenen Daten ist es unerlässlich, dass die beteiligten Mitarbeitenden den Überblick über alle Unternehmensprozesse behalten und Löschkonflikte erkennen und lösen. Je nach Umfang der Datensituation kann dies schnell zu einer Vollzeitbeschäftigung werden – und damit kostspielig für das Unternehmen. Eine Softwarelösung hingegen kann die wichtigsten Prozesse automatisch im Hintergrund ausführen und ihre Ergebnisse anschließend in einem Dashboard so übersichtlich darstellen, dass Fehler minimiert und Prozesse beschleunigt werden.

Was sollte ein DSGVO-Löschkonzept beinhalten?

Ein DSGVO-Löschkonzept sollte gesetzliche Anforderungen in klare operative Regeln umsetzen. Es definiert, welche personenbezogenen Daten gespeichert werden, warum sie gespeichert werden, wie lange sie aufbewahrt werden dürfen, wann sie gelöscht werden müssen und wer für die Durchführung oder Überprüfung der Löschung verantwortlich ist.

Ein Löschkonzept sollte mindestens die folgenden Elemente enthalten:

  • Kategorien personenbezogener Daten: Welche Arten von personenbezogenen Daten werden verarbeitet, z. B. Kontaktdaten, Vertragsdaten, Mitarbeiterdaten, Gesundheitsdaten oder Nutzungsdaten.
  • Verarbeitung: Warum werden die Daten verarbeitet und für welchen Geschäftsprozess werden sie benötigt?
  • Geltende Aufbewahrungsfristen: Wie lange die Daten aufbewahrt werden müssen oder dürfen, einschließlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
  • Beginn oder Auslöser der Aufbewahrungsfrist: Wann beginnt die Aufbewahrungsfrist, z. B. nach Vertragsbeendigung, Kontolöschung, Abschluss einer Transaktion oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Löschfristen: Wann die Daten nach Ablauf der geltenden Aufbewahrungsfrist gelöscht werden müssen.
  • Löschmethode: Wie die Daten gelöscht, anonymisiert, gesperrt oder auf andere Weise aus der aktiven Verarbeitung entfernt werden.
  • Zuständige Abteilung oder Rolle: Wer ist für die Überprüfung, Durchführung oder Bestätigung der Löschung verantwortlich?
  • Ausnahmen und Aufbewahrungspflichten: Ob gesetzliche, vertragliche oder beweisrechtliche Verpflichtungen eine sofortige Löschung verhindern.
  • Sperr- oder Einschränkungsfristen: Ob Daten vor der endgültigen Löschung für die weitere Verwendung gesperrt werden müssen.
  • Dokumentation der Löschung: Wie Löschentscheidungen, Maßnahmen und Ausnahmen zu Zwecken der Rechenschaftspflicht aufgezeichnet werden.
  • Überprüfungszyklen: Wie oft Löschregeln überprüft und aktualisiert werden, insbesondere wenn sich Prozesse, Systeme oder gesetzliche Anforderungen ändern.

Ein gut strukturiertes Löschkonzept leistet daher mehr als nur die Festlegung von Fristen. Es schafft einen wiederholbaren Prozess, der Organisationen dabei hilft, Löschregeln konsistent anzuwenden, Konflikte zwischen Lösch- und Aufbewahrungspflichten zu lösen und die Einhaltung der Rechenschaftspflicht der DSGVO nachzuweisen.

Warum Löschkonzepte klare Prozesse erfordern

Ein Löschkonzept erfüllt seinen Zweck nur dann, wenn die definierten Regeln auch operativ umsetzbar sind. In der Praxis betrifft Löschmanagement nicht nur die Datenschutzdokumentation, sondern zahlreiche Fachbereiche, Systeme und Verantwortlichkeiten im Unternehmen.

Besonders in größeren Organisationen entstehen Löschprozesse häufig über verschiedene Anwendungen, Datenbestände und Teams hinweg. Daten befinden sich gleichzeitig in HR-Systemen, CRM-Plattformen, Ticketsystemen, Archiven, Backups oder Fachanwendungen. Ohne klare Zuständigkeiten und standardisierte Prozesse wird eine konsistente Umsetzung von Löschregeln schnell unübersichtlich.

Ein praktikables Löschkonzept übersetzt deshalb rechtliche Anforderungen in nachvollziehbare operative Abläufe. Mitarbeitende müssen erkennen können,

  • welche Regeln für bestimmte Daten gelten,
  • welche Aufbewahrungspflichten Vorrang haben,
  • wann Löschfristen beginnen,
  • welche Systeme betroffen sind und
  • wer Entscheidungen dokumentiert oder freigibt.

Gerade Konflikte zwischen Löschpflichten und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten erfordern klare Entscheidungslogiken. Fehlen zentrale Prozesse oder transparente Zuständigkeiten, entstehen häufig manuelle Abstimmungen, inkonsistente Löschentscheidungen und erhöhte Risiken bei Audits oder Behördenanfragen.

Löschkonzepte mit caralegal verwalten

Mit der Datenschutzmanagement-Software von caralegal lassen sich Löschfristen direkt in Verbindung mit Verarbeitungstätigkeiten, Datenkategorien, Personengruppen, Systemen und Anbietern verwalten. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen und Löschregeln können strukturiert dokumentiert werden. Potenzielle Konflikte – beispielsweise wenn dieselben personenbezogenen Daten für unterschiedliche Zwecke mit unterschiedlichen Aufbewahrungsfristen verwendet werden – lassen sich leichter erkennen. 

Datenschutzteams können sehen, welche Löschregeln wofür gelten, wo Handlungsbedarf besteht und wie Löschentscheidungen dokumentiert werden. caralegal hilft dabei, das Risiko einer inkonsistenten, vorzeitigen oder verspäteten Löschung zu verringern, indem es Löschfristen, Verantwortlichkeiten und Konflikte transparent macht. Fachbereiche erhalten klare Anleitungen, während Datenschutzteams einen zentralen Überblick über relevante Löschprozesse behalten. Umfangreiche Export- und Berichtsoptionen helfen Unternehmen zudem dabei, im Falle interner Überprüfungen, Audits oder Anfragen von Aufsichtsbehörden entsprechende Dokumentation vorzulegen. Dies fördert einen konsistenten, nachvollziehbaren und skalierbaren Ansatz für die Löschung personenbezogener Daten gemäß DSGVO.

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FAQs zu Löschkonzepten nach der DSGVO

  • Ein Löschkonzept legt klare und strukturierte Regeln fest, um die Anforderungen der DSGVO hinsichtlich der Löschung und Aufbewahrung personenbezogener Daten zu erfüllen. Kurz gesagt definiert ein Löschkonzept genau, wann bestimmte personenbezogene Daten gelöscht werden müssen, wo diese Daten gespeichert sind und wie der Löschprozess durchgeführt wird.

  • Unternehmen sind verpflichtet, personenbezogene Daten gemäß der DSGVO und anderen gesetzlichen Fristen so schnell wie möglich, aber so spät wie nötig zu löschen. Um dies umzusetzen, müssen Unternehmen geeignete Maßnahmen ergreifen. Dazu kann die Erstellung eines Löschkonzepts gehören.

  • In erster Linie ist das Unternehmen für die Einhaltung der Löschfristen verantwortlich. In der Praxis sind jedoch häufig Datenschutzbeauftragte dafür zuständig, ein Löschkonzept einzuführen und die Mitarbeiter darüber zu informieren.

  • Ein Löschkonzept sollte Informationen zu allen geltenden Fristen und möglichen Konflikten zwischen diesen enthalten. Dazu gehören gesetzliche Aufbewahrungsfristen sowie die Speicher- und Löschfristen für verschiedene Personengruppen und Datenkategorien. Idealerweise sollten diese Informationen übersichtlich in einem Dashboard dargestellt werden.

  • Ein Löschkonzept kann manuell erstellt werden, doch eine digitale Übersicht ist in der Regel effektiver. So kann beispielsweise Datenschutzmanagement-Software wie caralegal dabei helfen, ein strukturiertes Löschkonzept auf DSGVO-konforme Weise zu erstellen und zu pflegen.

Artikel verfasst von

Dennis Kurpierz, Mitgründer und COO von caralegal, Portrait im Büro, an einer Wand lehnend.
Dennis Kurpierz Co-Founder & COO

Dennis Kurpierz ist Mitgründer und Chief Operating Officer von caralegal und kennt durch seine langjährige Erfahrung als Senior Consultant und Lead Project Manager bei der ISiCO Datenschutz GmbH die Kundenbedürfnisse sowie Pain Points und Herausforderungen im Datenschutzmanagement. Als Product Owner setzt er dieses Fachwissen in der Produktentwicklung von caralegal um.

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