



Zum 09.09.2022 hat das BfArM neue Prüfkriterien für die Anforderungen an den Datenschutz bei digitalen Gesundheitsanwendungen und digitalen Pflegeanwendungen veröffentlicht. Diese Kriterien bilden die Grundlage für ein spezielles Datenschutzzertifikat, dass für die Aufnahme in das DiGA- bzw. DiPA-Verzeichnis notwendig ist. Damit reagiert das BfArM auf die in der Vergangenheit festgestellten Schwachstellen und hebt die Datenschutzstandards für neue DiGA- und DiPA-Hersteller deutlich an.

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