- Eine DSFA ist nach Art. 35 Abs. 1 DSGVO bei Verarbeitungstätigkeiten mit voraussichtlich hohem Risiko verpflichtend.
- Die vier Dokumentationsschritte: Verhältnismäßigkeit, Risikobewertung, Schutzmaßnahmen, datenschutzrechtliche Bewertung.
- Excel eignet sich als Einstieg, stößt aber bei mehreren parallelen DSFAs, Versionskontrolle und Fachbereichseinbindung strukturell an Grenzen.
- Wer regelmäßig mehrere Verarbeitungstätigkeiten prüft, profitiert von einer Datenschutzsoftware mit automatisierter Schwellwertanalyse und direkter VVT-Verknüpfung.
In diesem Artikel
- Was ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung und wann ist sie Pflicht?
- Wann muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden?
- Warum Excel für die DSFA-Dokumentation genutzt wird
- Datenschutz-Folgenabschätzung mit Excel erstellen: Die vier Schritte
- DSFA mit Excel: Vorteile und Grenzen im Überblick
- Die Alternative zur DSFA mit Excel
- Häufig gestellte Fragen zur DSFA
Was ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung und wann ist sie Pflicht?
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist ein Risikoprüfverfahren nach Art. 35 DSGVO, das Unternehmen durchführen müssen, bevor sie Verarbeitungstätigkeiten mit voraussichtlich hohem Risiko für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen aufnehmen. Sie ist kein reines Compliance-Dokument, sondern ein strukturiertes Instrument zur Risikoidentifikation und Maßnahmenableitung, das idealerweise bereits in die Entwicklung neuer Verarbeitungsprozesse einbezogen wird.
Wann muss eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden?
Die Pflicht zur DSFA ergibt sich aus Art. 35 Abs. 1 DSGVO und tritt in zwei klar abgegrenzten Fällen ein:
Fall 1: DSFA-Muss-Liste. Steht die geplante Verarbeitungstätigkeit auf der Positivliste der zuständigen Aufsichtsbehörde, ist eine DSFA unmittelbar erforderlich, ohne weitere Prüfung. Die konsolidierte DSFA-Muss-Liste mit allen Vorgaben der Bundesländer und der DSK steht als Download zur Verfügung.
Fall 2: Schwellwertanalyse. Steht die Tätigkeit nicht auf der Liste, wird einee Schwellwertanalyse durchgeführt: Werden von neun definierten Kriterien mindestens zwei mit „Ja" beantwortet, ist eine DSFA durchzuführen. Wie diese Analyse methodisch korrekt umgesetzt wird, zeigt der Leitfaden zur Schwellwertanalyse.
Warum Excel für die DSFA-Dokumentation genutzt wird
Die DSGVO schreibt kein Format für die DSFA-Dokumentation vor. Excel ist daher eine naheliegendes Mittel der Wahl: In den meisten Unternehmen vorhanden, ohne Einarbeitungszeit nutzbar und flexibel anpassbar.
Ob Excel allerdings dauerhaft trägt, hängt von der Anzahl der zu dokumentierenden Verarbeitungstätigkeiten und der Tiefe der Zusammenarbeit mit Fachbereichen ab. Für eine einzelne, klar abgegrenzte Verarbeitung ist es praktikabel. Für ein unternehmensweites DSFA-Management entstehen schnell Konsistenz- und Versionierungsprobleme.
Praxis-Tipp zur Tabellenstruktur: Eine DSFA in Excel bildet den gesamten Prüfprozess dann gut ab, wenn Zweck, Risiken, Maßnahmen und Abschlussbewertung in einer durchgängigen Struktur verknüpft sind, nicht als lose Sammlung einzelner Tabellenblätter. Die folgende Anleitung orientiert sich an dieser Logik.
Datenschutz-Folgenabschätzung mit Excel erstellen: Die vier Schritte
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Schritt 1: Verhältnismäßigkeit der Verarbeitungstätigkeit prüfen
Der erste Schritt prüft, ob die Verarbeitungstätigkeit notwendig und verhältnismäßig ist. Art. 35 Abs. 7 lit. b DSGVO verlangt diese Prüfung ausdrücklich. In der Exceltabelle wird sie als strukturierter Abschnitt mit vier Feldern in untereinander stehenden Zeilen angelegt, Beschriftung in Spalte A, Inhalt in Spalte B:
- Legitimer Zweck: Dient die Verarbeitung einem klar definierten, rechtmäßigen Zweck?
- Geeignetheit: Ist die Verarbeitung geeignet, diesen Zweck zu erreichen oder zu unterstützen?
- Erforderlichkeit: Gibt es mildere, aber ebenso wirksame Alternativen?
- Angemessenheit: Ist die Verarbeitung bei einer Interessenabwägung aller Beteiligten verhältnismäßig?
Dieser Abschnitt bildet die Grundlage für alle nachfolgenden Schritte. Ist die Verarbeitung bereits hier nicht zu rechtfertigen, erübrigt sich die weitere Dokumentation.
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Schritt 2: Risiken identifizieren und bewerten
Schritt zwei erfasst die konkreten Risiken der Verarbeitungstätigkeit für Rechte und Freiheiten betroffener Personen. Gemäß Erwägungsgrund 75 DSGVO umfasst „Schaden" physisch (also körperlich), materiell (wirtschaftlich) oder immateriell (sozial, persönlich oder rechtlich) Beeinträchtigungen gleichermaßen.
Die Risiken dokumentieren Sie in Ihrer Excel-Tabelle so, dass sie nach den Gewährleistungszielen gegliedert ist.
Spaltenstruktur für die Risikoliste in Excel:
Spalte Inhalt A Risikobeschreibung (Ereignis, Quelle, möglicher Schaden) B Betrachtetes Gewährleistungsziel nach SDM C Eintrittswahrscheinlichkeit (Grad 1 bis 4) D Schadenshöhe (Grad 1 bis 4) E Risikoklasse (gering / mittel / hoch) Gut zu wissen: In der Praxis hat sich bei der Einteilung der Schweregrade in puncto Eintrittswahrscheinlichkeit eine Einteilung von Grad 1 bis 4 etabliert.
- Grad 1 (geringfügig): Schaden kann nach derzeitigem Wissensstand nicht eintreten.
- Grad 2 (überschaubar): Eintritt ist erfahrungsgemäß möglich, aber unwahrscheinlich.
- Grad 3 (substanziell): Möglicher Schaden, Eintritt aber nicht sehr wahrscheinlich.
- Grad 4 (hoch): Schaden ist erfahrungsgemäß möglich und tritt sehr wahrscheinlich ein.
Identifizierte Risiken müssen durch konkrete TOM mitigiert werden. Ziel ist es, die Eintrittswahrscheinlichkeit oder die Schadenshöhe so zu reduzieren, dass kein hohes Risiko verbleibt. Verfahren, bei denen das nicht gelingt, erfordern vor Aufnahme der Verarbeitung eine Konsultation der Aufsichtsbehörde nach Art. 36 DSGVO.
Für eine belastbare Einschätzung sollten Fachbereichsverantwortliche einbezogen werden. Die Risikobewertung orientiert sich an den sieben Gewährleistungszielen des Standard-Datenschutzmodells (SDM). Eine Übersicht typischer Risiken nach Verarbeitungskategorie findet sich in unserem Artikel zu Datenschutz-Risiken.
Fokussieren Sie besonders auf diese Punkte:
- Wie viele verschiedene Risikoquellen Schäden verursachen könnten;
- Welche Erfahrungen Ihr Unternehmen diesbezüglich schon gemacht hat;
- Wie wahrscheinlich Folgeschäden sind;
- Ob Statistiken zur Wahrscheinlichkeit von Schadenseintritten existieren;
- Ob es bekannte Sicherheitslücken in den IT-Systemen gibt.
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Schritt 3: Schutzmaßnahmen für Betroffenenrechte dokumentieren
Schritt drei dokumentiert, durch welche TOM die identifizierten Risiken mitigiert werden. Grundlage ist Art. 35 Abs. 7 lit. d DSGVO. Relevant sind dabei zwei Ebenen: allgemeine TOM aus dem VVT, die Wahrscheinlichkeit oder Schadenshöhe reduzieren, sowie die Wahrung der Betroffenenrechte nach Art. 13 bis 21 DSGVO.
Die DSFA ist nur dann belastbar, wenn Informationspflichten und Betroffenenrechte sauber mitgedacht werden. Für jede Verarbeitungstätigkeit muss daher individuell geprüft werden, welche Rechte anwendbar sind.
Tragen Sie in Ihrer Tabelle für jedes Recht zunächst ein, ob es relevant ist, und ergänzen Sie in der Folgespalte die konkrete Maßnahme:
- Informationspflicht (Art. 13/14 DSGVO)
- Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
- Widerrufsrecht bei Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
Verweisen Sie in der Tabelle auf die konkreten Dokumente, in denen diese Rechte kommuniziert werden, etwa interne Datenschutzhinweise oder die Datenschutzerklärung.
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Schritt 4: Abschluss – die datenschutzrechtliche Bewertung
Der vierte Schritt ist die datenschutzrechtliche Bewertung durch den oder die Datenschutzbeauftragte. Sie stellt sicher, dass alle Dokumentationsanforderungen nach Art. 35 DSGVO erfüllt sind und keine verbleibenden hohen Risiken unkommentiert bleiben.
Die Bewertung prüft:
- Vollständigkeit der Dokumentation: Sind alle betroffenen Personengruppen, Datenarten und Verarbeitungszwecke erfasst?
- Rechtmäßigkeit: Liegt eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO vor, bei besonderen Kategorien auch nach Art. 9 DSGVO?
- Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen: Sind die dokumentierten TOM geeignet, Risiken auf ein akzeptables Maß zu reduzieren?
- Stand der Technik: Entsprechen die Maßnahmen den aktuellen technischen Möglichkeiten?
Ergibt die Bewertung, dass ein hohes Risiko trotz aller Maßnahmen verbleibt, muss nach Art. 36 DSGVO eine vorherige Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde erfolgen.
DSFA mit Excel: Vorteile und Grenzen im Überblick
Excel ist als Einstiegswerkzeug für die DSFA-Dokumentation etabliert, stößt aber mit zunehmender Verarbeitungstiefe und verteilter Verantwortung an strukturelle Grenzen, die sich nicht durch bessere Tabellenorganisation lösen lassen.
Kriterium | Excel | Spezialisierte Software |
Einstiegshürde | Keine | Einarbeitung nötig |
Kosten | Gering (oft vorhanden) | Lizenzkosten |
Verknüpfung mit VVT | Manuell, fehleranfällig | Automatisiert |
Mehrere DSFAs verwalten | Unübersichtlich | Zentral, filterbar |
Versionskontrolle | Nicht integriert | Revisionssicher |
Abteilungseinbindung | Aufwendig | Kollaborative Workflows |
Automatische Schwellwertanalyse | Nicht möglich | Integriert |
Excel kann für eine einzelne DSFA ein praktikabler Startpunkt sein. Sobald mehrere Verarbeitungstätigkeiten, Abstimmungen mit Fachbereichen und wiederkehrende Aktualisierungen zusammenkommen, wird die Pflege aufwendig und die Dokumentation schnell unübersichtlich. An genau dieser Stelle zeigt sich der strukturelle Vorteil einer Datenschutzmanagement-Plattform.
Die Alternative zur DSFA mit Excel
Eine spezialisierte Datenschutzmanagement-Plattform löst die strukturellen Grenzen von Excel, weil sie DSFA, VVT, TOM-Dokumentation und Dienstleistermanagement in einem gemeinsamen Workflow verbindet. Was in Excel als getrennte Tabellenblätter nebeneinander liegt, ist in einer Plattform miteinander verknüpft: Die Schwellwertanalyse löst automatisch die DSFA aus, die DSFA greift auf die im VVT hinterlegten Verarbeitungstätigkeiten zurück, und die abgeschlossene Dokumentation ist revisionssicher nachvollziehbar.
caralegal bildet genau diesen Prozess digital ab. Datenschutzteams dokumentieren die DSFA in einem geführten Workflow, Fachbereiche werden über klare Aufgaben eingebunden, ohne Datenschutzkenntnisse vorauszusetzen, und alle Verfahren bleiben im Prüfungsfall lückenlos nachweisbar. Das reduziert manuellen Pflegeaufwand und verhindert, dass Verarbeitungstätigkeiten im Nachhinein erneut bewertet werden müssen.
Wer sehen möchte, wie das in der Praxis aussieht: In einer kostenlosen Demo zeigt das caralegal-Team, wie DSFA, VVT und Risikomanagement in einem System zusammenspielen.


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