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caralegal-Mitgründerin Kathrin Schürmann im Podcast zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

10. Mai 2021
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Wann ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen? Wie wird diese genau organisiert? Und welcher Aufwand kommt bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung auf Unternehmen und öffentliche Stellen zu? Diese und viele weitere Fragen hat caralegal-Gründerin Kathrin Schürmann im Podcast zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) vom Datenschutz-Guru mit Stephan Hansen-Oest besprochen.

Ob Praxis-Einblicke, persönliche Erfahrungen und professionelle Empfehlungen für die praktische Umsetzung einer DSFA oder neue Trends und Bewegungen im Bereich Datenschutz – reinhören lohnt sich:

Geballte Datenschutz-Expertise unserer Unternehmensgruppe

Kathrin Schürmann ist Expertin für Datenschutz. Schon weit vor der Gründung von caralegal und bis heute ist sie Partnerin der Technologiekanzlei Schürmann Rosenthal Dreyer und spezialisierte Rechtsanwältin für Datenschutz- und IT-Recht. Bei der ISiCO Datenschutz GmbH vereint sie internationale Datenschutzbestimmungen und digitale Transformation mit strategischer Beratung. Auch an der Gründung des erfolgreichen Legal Tech lawpilots war sie maßgeblich beteiligt.

Die Datenschutz-Folgenabschätzung mit caralegal

Die Datenschutz-Folgenabschätzung kann mit caralegal einfach, strukturiert und vor allem DSGVO-konform durchgeführt werden. Welche Softwarefunktionen automatisiert und smart ineinandergreifen und wie sehr sich der Arbeitsaufwand von Unternehmen dadurch maßgeblich verringert, gibt es hier zu lesen: Die DSFA mit caralegal.

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