AGB

Inhaltsverzeichnis Allgemeine Geschäftsbedingungen cara28
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch: „Geschäftsbedingungen“) gelten für die Nutzung des Software-a-a-Service-Tools cara28 der caralegal GmbH, Am Hamburger Bahnhof 4, 10557 Berlin (im Folgenden: „caralegal“ oder auch „Wir“) durch Kunden von caralegal (im Folgenden: „Kunden“). Wir informieren unsere Kunden in den vorliegenden Geschäftsbedingungen darüber, wie wir cara28 an Kunden zur Verfügung stellen und welche Regeln dafür gelten.
1.2 
cara28 richtet sich ausschließlich an natürliche oder juristische Personen, die es in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit nutzen (im Folgenden: „Unternehmer“) und insbesondere nicht an natürliche Personen, die es zu überwiegend privaten Zwecken nutzen.
1.3 
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit caralegal ausdrücklich schriftlich oder in Textform zustimmt.
2. Leistungs­beschreibung
2.1
caralegal stellt dem Kunden die Nutzung von cara28 zur Verfügung.
2.2
Durch cara28 erhalten Kunden eine technische Unterstützung bei der Prüfung von Auftragsverarbeitungs­verträgen. Die Unterstützung umfasst die Möglichkeit die im Folgenden beschriebenen Funktionalitäten zu nutzen.
2.3
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit caralegal ausdrücklich schriftlich oder in Textform zustimmt.
2.3.1
Der Kunde erhält die Möglichkeit einen Vertrag als Datei hochzuladen. Dabei wird die Datei zunächst im Cache auf dem Endgerät des Kunden gespeichert. Der Kunde erhält die Möglichkeit seiner Mitwirkungspflicht zur Anonymisierung der Datei (siehe Ziff. 4.1) durch Nutzung von Drittanbietern nachzukommen. Anschließend besteht die Möglichkeit den Vertrag ins Backend von cara28 hochzuladen.
2.3.2
Der Kunde erhält die Möglichkeit seinen hochgeladenen Vertrag mit Verträgen zu vergleichen, die cara28 bereits bekannt sind. Der Vergleich erfolgt softwarebasiert mit Unterstützung durch aneinandergereihte deterministische und statistische Modelle, die in der Lage sind auf Vergleichsfragen Antworten mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu geben. Dabei kann mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit (Fehlerquote) die Vollständigkeit der Pflichtinhalte eines Auftragsverarbeitungsvertrags ermittelt werden.
2.3.3
Der Kunde erhält die Möglichkeit seine hochgeladenen Dateien online einzusehen.
2.4
Folgende Funktionalitäten können durch cara28 nicht erbracht werden:
2.4.1
cara28 ist nicht in der Lage unbekannte Abschnitte oder Klauseln in Verträgen zu erkennen.
2.4.2
Es ist nicht möglich Klauseln zu erkennen, die für einen Auftragsverarbeitungsvertrag überflüssig sind oder im Widerspruch zu den Pflichtinhalten eines Auftragsverarbeitungsvertrags stehen.
2.4.3
cara28 kann keine Optimierung der Vertragsgestaltung vornehmen.
2.5
Die jederzeitige technische Verfügbarkeit ist nicht geschuldet. Caralegal gewährleistet eine Verfügbarkeit von 90 % während der Betriebszeit.
2.6
Zeiten, in denen die Server des Rechenzentrums aufgrund von planmäßigen Wartungen und außerplanmäßigen zwingend notwendigen Maßnahmen, z. B. um die Sicherheit und Integrität der Daten und des Betriebs zu gewährleisten, nicht zu erreichen sind, gehen nicht zu Lasten der Verfügbarkeit.
3. Accounts
3.1 
Zur Nutzung von cara28 ist ein Nutzer-Account erforderlich. Das Anlegen eines Nutzer- Accounts erfordert die Angabe einer E-Mail-Adresse und die Festlegung eines Passworts.
3.2 
cara28 richtet sich ausschließlich an natürliche oder juristische Personen, die es in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit nutzen (im Folgenden: „Unternehmer“) und insbesondere nicht an natürliche Personen, die es zu überwiegend privaten Zwecken nutzen.
4. Mitwirkung
4.1 
Der Kunde verpflichtet sich, nur anonymisierte Auftragsverarbeitungsverträge durch cara28 erfassen zu lassen.
4.2 
Der Kunde verpflichtet sich keine anderen Dokumente als Auftragsverarbeitungsverträge in cara28 hochzuladen. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, keine personenbezogenen Daten durch cara28 zu verarbeiten.
4.3
Der Kunde darf seine Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben.
4.4
Der Kunde stellt sicher und versichert caralegal gegenüber hiermit, dass er berechtigt ist, den jeweiligen Auftragsverarbeitungsvertrag durch eine KI-gestützte Software online prüfen zu lassen.
4.5
Der Kunde verpflichtet sich, cara28 nur zum Zweck der Unterstützung bei der Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen zu verwenden.
4.6
Der Kunde räumt caralegal die für die Erfassung der Auftrasverarbeitungsverträge durch cara28 nach diesem Vertrag erforderlichen Nutzungsrechte ein, insbesondere das Recht, den jeweiligen Auftragsverarbeitungsvertrag innerhalb von cara28 zu speichern und zu
vervielfältigen.
4.7
Der Kunde räumt caralegal das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, den von ihm hochgeladenen Auftragsverarbeitungsvertrag für das Training von neuronalen Netzen zu verwenden, also insb. zu vervielfältigen, zu speichern und ggf. zu bearbeiten, und dieses Training auch von Sub-Dienstleistern von caralegal durchführen zu lassen.
4.8
Der Kunde ist verpflichtet caralegal unverzüglich zu informieren, falls eine missbräuchliche Nutzung bekannt wird oder Tatsachen Anlass zum Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung geben.
4.9
Der Kunde ist verpflichtet, caralegal bei der Fehlerermittlung und Mängelbeseitigung zu unterstützen, gegebenenfalls auch mit Hilfsinformationen.
5. Leistungsänderungen
5.1
caralegal ist berechtigt, vertraglich vereinbarte Leistungen zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist, und
5.1.1
diese Leistungen Produkte anderer Hersteller enthalten und diese Produkte caralegal nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die caralegal zu vertreten hat,
5.1.2
neue gesetzliche oder behördliche Anforderungen eine Änderung notwendig machen,
5.1.3
die vereinbarten Leistungen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, den Sicherheitsbestimmungen oder den Anforderungen des Datenschutzes entsprechen oder ihre Lauffähigkeit nicht mehr gewährleistet ist,
5.1.4
vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise gegen gleich- oder höherwertige Leistungen ausgetauscht werden, die vereinbarte Soll-Beschaffenheit im Wesentlichen unverändert bleibt, oder
5.1.5
caralegal ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Änderung der Leistung hat.
5.2
Leistungsänderungen nach Ziffer 4.1 werden dem Kunden 14 Tage vor ihrem Wirksamwerden schriftlich oder in Textform mitgeteilt.
5.3
Der Kunde kann die von der Leistungsänderung betroffene Leistung innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe der Leistungsänderung zu deren Inkrafttreten schriftlich oder in Textform kündigen.
6. Inanspruchnahme von Leistungen
6.1 
Die Leistungen der caralegal dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
7. Leistungserbringung durch Dritte und weitere Auftragsverarbeiter, Gefahrtragung
7.1 
caralegal ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.
8. Berechnung von Leistungen
8.1 
Preise für Lieferungen und Leistungen richten sich nach der zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste.
8.2
caralegal kann die Vergütung nach billigem Ermessen erhöhen, wenn und soweit sich die für die Preisberechnung maßgeblichen Kosten in Folge unvorhersehbarer, von caralegal nicht veranlasster und nicht zu beeinflussender Umstände erhöhen. caralegal ist daher zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn
8.2.1
sich die gesetzlichen Lohnnebenkosten erhöhen,
8.2.2
neue gesetzliche, behördliche oder technische Anforderungen, neue Sicherheitsbestimmungen oder neue Datenschutzerfordernisse zu erhöhten Kosten der Leistungserbringung führen oder
8.2.3
soweit Leistungen der caralegal Produkte anderer Hersteller enthalten und diese Produkte caralegal nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die caralegal zu vertreten hat und dadurch sich die Kosten der Leistungserbringung erhöhen.
8.3 
Eine Preiserhöhung darf bezogen auf die betroffene Leistung frühestens zwölf Monate nach der letzten Preiserhöhung erfolgen und wird dem Kunden durch caralegal mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden schriftlich oder in Textform angekündigt.
8.4
Der Kunde kann die von der Preiserhöhung betroffene Leistung innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe der Preiserhöhung zu deren Inkrafttreten schriftlich oder in Textform kündigen.
9. Zahlungen, Einwände gegen die Rechnungsstellung
9.1 
Die Zahlung aller Rechnungsbeträge ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
9.2
Zum Zwecke der Zahlung hinterlegt der Kunde bei Bestellung seine Kreditkarteninformationen.
9.3 
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
10. Abtretung von Ansprüchen
Die Abtretung jeglicher Ansprüche des Kunden gegen caralegal an Dritte ist ausgeschlossen und dieser gegenüber unwirksam. Dies gilt nicht für die Abtretung von Geldforderungen.
11. Gewährleistung
11.1 
caralegal gewährleistet die Verfügbarkeit der Funktionalitäten im Sinne der Leistungsbeschreibung.
11.2
Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB). Der Kunde hat caralegal jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.
11.3 
Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen.
11.4 
caralegal ist berechtigt, einen in cara28 möglicherweise auftretenden Fehler zu umgehen (Workaround), wenn dadurch die Nutzung der Software nicht erheblich leidet.
12. Haftung
12.1 
caralegal haftet für von ihr oder von ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit tritt diese Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit ein.
12.2
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung von caralegal auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von caralegal.
12.3 
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf.
12.4
Außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet caralegal nicht für mittelbare Schäden, wie z. B. Mehraufwand, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen.
12.5
Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden sind, ausdrücklich ausgeschlossen.
13. Support
caralegal stellt einen Support per Ticket-System zur Verfügung. Bei technischen Problemen können Anfragen an den Support gestellt werden. caralegal reagiert auf Support-Anfragen innerhalb von 7 Tagen.
14. Gerichtsstand; anwendbares Recht; salvatorische Klausel
14.1
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin. Für Nichtkaufleute gilt diese Vereinbarung nur in Ermangelung eines inländischen Gerichtsstandes.
14.2
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.3 
Sollten sich einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
We make the legal way the lighter way
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