Datentransfers in Länder wie die USA, aber auch in andere Länder in denen kein EU-Datenschutzniveau herrscht, stellen Unternehmen vor große Herausforderungen. Die EU-Kommission hat vor kurzem neue Regelungen für derartige Datentransfers erlassen. Seit dem 27. September 2021 müssen Unternehmen – sofern sie Daten in Länder übermitteln, in denen kein EU-gleiches Datenschutzniveau herrscht – die neuen Standardvertragsklauseln abschließen (siehe hierzu Beschluss der Europäischen Kommission Beschluss 2021/914/EU).

 

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Update vom 22.12.2021 – eine neue Version unseres SCC-Generators ist online!

Die SCC bestehen aus mehreren Modulen, die unser Generator nach den Vorgaben der Mandanten zusammenstellt. Bisher konnte immer nur ein Modul konfiguriert, also ein SCC-Set für eine Anwendungskonstellation erstellt werden. Es gibt gelegentlich Fälle, in denen Mandanten SCC für verschiedene Anwendungskonstellationen haben. Unsere neue Version des SCC-Generators kann mehrere Module in einem Vertragsset zusammenfassen, sodass mehrere Anwendungskonstellationen abgedeckt sind.

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Hilfestellungen für Unternehmen

Fast jedes Unternehmen ist betroffen, so nutzen viele etwa die US-Cloud-Lösungen Amazon AWS, Microsoft Azure oder Google Cloud. Auch über die weitverbreitete Nutzung von Slack oder Google Workspace ist schnell eine Konstellation mit Drittlandsbezug gegeben. Für einen rechtssicheren und DSGVO-konformen Datentransfer müssen Unternehmen daher ab sofort mit den Anbieter:innen dieser Dienste neue SCC-Verträge abschließen. Bestehende Verträge nach altem Standard müssen bis spätestens zum 27. Dezember 2021 angepasst werden. Auf den ersten Blick wirken die Klauseln durch ihren modularen Aufbau und die Möglichkeit einer flexiblen Vertragsgestaltung in verschiedenen Konstellationen handhabbar, stellen jedoch gerade Personen ohne Rechtsexpertise vor große Herausforderung. Hier ist eine praktische Lösung gefragt, die den Weg durch den Datenschutz-Dschungel erleichtert.

Zeit sparen durch den SCC-Generator von caralegal

Damit Unternehmen in Bezug auf Drittlandtransfers jederzeit DSGVO-konform bleiben, hat caralegal einen SCC-Generator entwickelt. Im Vordergrund steht die Benutzungsfreundlichkeit für ein breites Feld potenzieller Anwender:innen; auch Personen ohne Rechtsexpertise sollen den Generator verwenden können. Ein Online-Fragebogen wird hierfür mit gutverständlichen Erklärungen ergänzt und, bei Bedarf an umfassenderen Informationen, wichtige Quellen verlinkt. Der Generator ist auf Deutsch und Englisch nutzbar und deckt alle denkbaren Konstellationen ab, in denen Datentransfers erfolgen.

Der Generator kann eine Rechtsberatung oder Expert:innenrat in vielen Fällen nicht ersetzen. Dies gilt vor allem dann, wenn eine Vielzahl von Dienstleistern an der Datenverarbeitung beteiligt ist und diese Daten in verschiedenen außereuropäischen Ländern verarbeitet. Hier kann es schnell unübersichtlich werden. Hier gilt es nicht zu resignieren sondern nach praktischen und pragmatischen Lösungen zu suchen. In diesem Sinne bietet caralegal seiner Kundschaft auch für diese Herausforderung eine Hilfestellung.

Zu einem Überblick über die aktuelle Rechtslage verhelfen die Artikel unserer unserer Partnerunternehmen ISiCO Datenschutz GmbH und Schürmann Rosenthal Dreyer Rechtsanwälte zu den neuesten Entwicklungen bei Datentransfers in Drittländer und den neuen Standardvertragsklauseln.

caralegal SCC-Generator

Standardvertragsklauseln erstellen
Mit dem caralegal SCC-Generator (Standard Contractual Clauses Generator) erstellen Sie schnell und einfach eine für Ihre Zwecke geeignete Version der neuen Standardvertragsklauseln.