Wann ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen? Wie wird diese genau organisiert? Und welcher Aufwand kommt bei der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung auf Unternehmen und öffentliche Stellen zu? Diese und viele weitere Fragen hat caralegal-Gründerin Kathrin Schürmann im Podcast zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) vom Datenschutz-Guru mit Stephan Hansen-Oest besprochen.
Ob Praxis-Einblicke, persönliche Erfahrungen und professionelle Empfehlungen für die praktische Umsetzung einer DSFA oder neue Trends und Bewegungen im Bereich Datenschutz – reinhören lohnt sich:
Kathrin Schürmann ist Expertin für Datenschutz. Schon weit vor der Gründung von caralegal und bis heute ist sie Partnerin der Technologiekanzlei Schürmann Rosenthal Dreyer und spezialisierte Rechtsanwältin für Datenschutz- und IT-Recht. Bei der ISiCO Datenschutz GmbH vereint sie internationale Datenschutzbestimmungen und digitale Transformation mit strategischer Beratung. Auch an der Gründung des erfolgreichen Legal Tech lawpilots war sie maßgeblich beteiligt.
Die Datenschutz-Folgenabschätzung kann mit caralegal einfach, strukturiert und vor allem DSGVO-konform durchgeführt werden. Welche Softwarefunktionen automatisiert und smart ineinandergreifen und wie sehr sich der Arbeitsaufwand von Unternehmen dadurch maßgeblich verringert, gibt es hier zu lesen: Die DSFA mit caralegal.
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